Österreich

29 Kilo Cannabis in Indoorplantage - Haft

Heute Redaktion
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Ein Kärntner und ein gebürtiger Steirer sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Suchtgifthandels zu zweieinhalb bzw. vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Kärntner hatte laut Anklage mindestens 29 Kilo Cannabis auf einer Indoor-Plantage angebaut, der Komplize die Drogen verkauft. Im Prozess wurde zwar die Menge nach unten "verhandelt", Schuldsprüche gab es dennoch.

Ein Kärntner und ein gebürtiger Steirer sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Suchtgifthandels zu zweieinhalb bzw. vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Kärntner hatte laut Anklage mindestens 29 Kilo Cannabis auf einer Indoor-Plantage angebaut, der Komplize die Drogen verkauft. Im Prozess wurde zwar die Menge nach unten "verhandelt", Schuldsprüche gab es dennoch.

, standen nun auch in Klagenfurt zwei Männer vor Gericht. Ein 46-jährige Kärntner, gelernter Maurer, hatte schon bei seiner ersten Einvernahme bei der Polizei alles zugegeben: Der 48-jährige Steirer habe ihm vorgeschlagen, Cannabis anzubauen. Die beiden mieteten dann in Villach ein Geschäftslokal, der Steirer besorgte das Equipment und zeigte ihm, wie gepflanzt und geerntet werden müsse.

Sohn stahl Vater Cannabis

Nach mehreren Ernten wurde die Produktion ins Haus der Großeltern im Bezirk Villach-Land verlegt. Den Verkauf hatte von Beginn an der Steirer übernommen. Doch dann entdeckte der heute 17-jährige Sohn des Kärntners die Plantage. Der Bursche bediente sich, erzählte Freunden von dem Cannabis. In der Folge kam es immer wieder zu Einbrüchen, einige Kilo Cannabis gingen dem Duo so verloren.

Angeklagter bat Nachbarn auf Haus aufzupassen

Aufgeflogen ist die Plantage schließlich, weil der Kärntner wegen der Einbrüche die Nachbarn gebeten hatte, ein Auge auf das Haus zu werfen. Die Nachbarn beobachteten dann tatsächlich einen Einbruch und alarmierten die Polizei. Die erwischte zwar die Diebe nicht, allerdings entdeckten sie die Plantage.

Die beiden Angeklagten nahmen ihre Strafen an, Staatsanwalt Christian Gutschi gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung des Gerichts ist damit nicht rechtskräftig.

 

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