Wirtschaft

2G im Job? Was Ungeimpften am Arbeitsplatz droht

Ab 1. Februar gilt die Impfpflicht in Österreich. Der Arbeitsplatz ist von den Neuregelungen aber ausgenommen. Juristen kritisieren das.

Heute Redaktion
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Im geplanten Impfpflichtgesetz ist der Arbeitsplatz von den Neuregelungen ausgenommen..
Im geplanten Impfpflichtgesetz ist der Arbeitsplatz von den Neuregelungen ausgenommen..
Getty Images/iStockphoto

Die Impfpflicht tritt ab 1. Februar in Kraft. Diese gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 14 Jahren. Ausgenommen sind Schwangere, Personen die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probenabnahme des positiven PCR-Tests. Personen, die (noch) nicht geimpft sind, müssen mit Strafen rechnen.

Der Gesetzesentwurf der Regierung ist fertig und befindet sich noch bis 10. Jänner in Begutachtung. Wie daraus hervorgeht, ist der Arbeitsplatz von den Neuregelungen ausgenommen. Das sorgt bei Juristen für Kritik, denn ohne Klarstellungen drohe eine Flut an Gerichtsverfahren, berichtet "Der Standard". 

Juristen kritisieren Graubereiche

Laut Gesundheitsministerium sind 1,27 Millionen Menschen in Österreich im erwerbsfähigen Alter nicht geimpft. In der Arbeitswelt gilt derzeit die 3G-Regel. Arbeitgeber und Arbeitsgeberinnen müssen kontrollieren, ob ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geimpft, genesen oder getestet.

Mit der Einführung der Impfpflicht entstehen aber Probleme, wie Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal betont. Ohne rechtliche Begleitregelungen zur Impfpflicht für den Arbeitsmarkt würden Graubereiche entstehen, in denen unklar sein werde, was gilt, so der Experte im "Standard".

Wird etwa ein Arbeitnehmer krank, hat er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Wenn der Angestellte die Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig herbeiführt, gilt das allerdings nicht. Wenn also ein ungeimpfter Arbeitnehmer trotz Impfpflicht schwer erkrankt, ließe sich laut Mazal argumentieren, dass der Dienstnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Arbeitgeber könnten somit die Fortzahlung verweigern.

Anwältin Katarina Körber-Risak schlägt eine 2G-Regel im Job vor. Dadurch müssten sich Unternehmern nicht mit impfunwilligen Arbeitnehmern herumschlagen. Es wäre klargestellt, dass Arbeitgeber immer eine Impfung verlangen können – und diese Regel könnte helfen, die Impfpflicht durchzusetzen.

Sozialpartner gegen 2G im Job

Die Sozialpartner sind allerdings klar gegen die 2G-Regel am Arbeitsplatz. "Schon 3G am Arbeitsplatz ist für viele Betriebe sehr herausfordernd, eine Reduktion auf 2G ist nicht praktikabel", meint etwa WKÖ-Generalsekretär und ÖVP-Abgeordneter zum Nationalrat Karlheinz Kopf in einer Aussendung. "Dadurch würde nicht nur vielen Arbeitnehmern die Erwerbsgrundlage entzogen, sondern Betriebe müssten auch auf dringend benötigte Mitarbeiter verzichten. Das wäre angesichts der ohnehin schon angespannten Fachkräfte-Situation kontraproduktiv."

Außerdem seien nur ein Prozent der Infektionen auf den Arbeitsplatz zurückzuführen. Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten, Maskentragen oder Testpflicht hätten sich als wirksam und erfolgreich in der Pandemiebekämpfung erwiesen.

"2G würde in der Praxis nichts anderes bedeuten als Ungeimpften, für die kein Homeoffice möglich ist, die Arbeit unmöglich zu machen", so Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB. Damit würden die Betroffenen in ihrer Existenz bedroht. Die bestehende 3G-Regel reiche aus. "Allerdings muss das Test-Angebot endlich, wie vor Wochen versprochen, ausgebaut werden."

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