Wirtschaft

3 Jahre Haft: Alfons Mensdorff-Pouilly in Berufung

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist im Blaulicht-Funk-Prozess am Montag zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Am Donnerstag legte er gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein.

ist im Blaulicht-Funk-Prozess am Montag zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Am Donnerstag legte er gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. 

Bei dem Prozess ging es um angebliche Zahlungen an Mensdorff-Pouilly im Rahmen der Vergabe des Blaulichtfunk-Systems Tetron, ein gemeinsamer Funk zwischen Polizei, Rettung und Feuerwehr. Ex-Telekom-Austria-Festnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr, der Lobbyist fasste drei Jahre Haft aus.

Von Fischer lag bis Donnerstagnachmittag nach Auskunft des Straflandesgerichts Wien noch keine Reaktion vor. Gegenstand der Anklage war eine 1,1 Mio. Euro schwere Überweisung der Telekom an Mensdorff-Pouilly, der dafür Beraterleistung bei der Vergabe des Blaulichtfunk-Systems für die TA erbracht haben will. Des Weiteren soll er für die Osteuropa-Expansion der TA beratend tätig gewesen sein. Laut Gericht entsprachen die belegbaren Leistungen aber keinesfalls der Summe von 1,1 Mio. Euro.

Die Vergabe von Tetron erfolgte durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP). Das Funksystem ist bis heute nicht flächendeckend eingeführt, was weitere Millionenkosten zur Folge hatte. Der ursprüngliche Zuschlag an ein anderes Konsortium wurde von Strasser zuvor zurückgezogen. Gleichzeitig wurde dem ausgeschiedenen Konsortium aber ein Schadenersatz von rund 30 Mio. Euro gezahlt. Grünes Licht erhielt dann ein Konsortium aus Motorola und Alcatel, Technologielieferant war die Telekom.