Österreich

3 Jahre Haft für den Feuerteufel

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:57

Drei Monate lang war ganz Zeiselmauer im Bezirk Tulln in Panik. Bürgerwehren wurden gegründet. Der Schaden, der bei den zehn Anschlägen verursacht wurde, beläuft sich auf mehr als 200.000 Euro. Am Dienstag wurde nun Markus N. (27), einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der Prozess gemacht. Er zeigte sich geständig.

Begleitet von mehr als 20 Familienmitgliedern und Freunden betritt der Elektrotechniker in Handschellen den Saal und schildert dem Schöffensenat seine private Tragödie: Seine zweijährige Beziehung zu einer Slowakin sei nach vielen Höhen und Tiefen endgültig in die Brüche gegangen. Dennoch glaubte er noch an eine Chance und ein Happy End. Seine Ex-Freundin machte ihm Hoffnungen. Den ersten Brand legte N., als er erfuhr, dass sie mit einem anderen Mann umanandazogn ist. Ich wollt mich nur abreagieren, erklärt er der Richterin. Feuerzeug, Papier, Taschentücher und auch einen Grillanzünder trug er fortan mit sich herum, um immer bereit zu sein. Fünf Tage in Folge wurden Brände gelegt, weil es mir noch immer nicht besser gegangen ist. In mir war so viel aufgestaut. Danach war drei Wochen Feuer-Pause, weil N. mit ihr wieder Kontakt hatte.

Mit einem flüssigen Brandbeschleuniger und Taschentüchern legte er später erneut einen Brand - am Abrichteplatz für Hunde. Denn da haben die Probleme wieder begonnen. Schaden: 100.000 Euro. Auch das Nachbarhaus wurde in Schutt und Asche gelegt. Dann war acht Wochen lang Ruhe, weil es mit der Ex geklappt hat. Der letzte Coup war der Brandanschlag auf einen Firmenbus. Er zündete einen BH aus der Altkleidersammlung an. Eine mittlerweile installierte Videokamera führte zur Aufklärung. Ich war froh, dass es vorbei ist, so der Arbeiter. Die Sachverständige erkannte beim Angeklagten im psychiatrischen Gutachten eine Unfähigkeit, erlittenes Unrecht als Lebenserfahrung zu akzeptieren und sich davon gefühlsmäßig zu distanzieren. Nach Ansicht der Sachverständigen sollte er einer psychotherapeutischen Behandlung zugeführt werden. Das Urteil, drei Jahre unbedingte Haft, ist noch nicht rechtskräftig.

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