Österreich

3 Jahre teilbedingte Haft für Alko-Geisterfahrer

Heute Redaktion
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Drei Jahre teilbedingte Haft, wovon er ein Jahr absitzen muss, lautet das nicht rechtskräftige Urteil, das am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt über einen Geisterfahrer verhängt worden ist. Der 37-jährige Niederösterreicher war im November 2012 auf der Südautobahn (A2) 60 Kilometer auf der falschen Seite Richtung Wien gefahren. Der Verurteilte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

über einen Geisterfahrer verhängt worden ist. Der 37-jährige Niederösterreicher war im November 2012 auf der Südautobahn (A2) 60 Kilometer auf der falschen Seite Richtung Wien gefahren. Der Verurteilte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Das Gericht erteilte dem Angeklagten die Weisung, keinen Alkohol mehr zu trinken. Eine gute Anweisung: Der 37-Jährige ist unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss . Ein anderer Autolenker und dessen Beifahrer wurden leicht verletzt, als sie dem Geisterfahrer ausweichen mussten und dabei von der Fahrbahn abkamen.

Rund 60 Kilometer von Seebenstein (Bezirk Neunkirchen) auf der falschen Richtungsfahrbahn bis knapp vor Wien legte der Alkoholisierte bei seiner Wahnsinnsfahrt zurück. Dass niemand ernsthaft verletzt wurde, grenzt beinahe an ein Wunder. Kurz vor Wien soll der Verurteilte dann einfach gewendet und die Autobahn bei einer der nächsten Abfahrten verlassen haben.

Dass der Mann letztlich ausfindig gemacht wurde, ist einem couragierten Lkw-Fahrer zu verdanken, der gesehen hatte, wie der Niederösterreicher auf der Autobahn umgedreht hatte. Der Chauffeur nahm die Verfolgung auf. Der Angeklagte bekannte sich bis zuletzt "nicht schuldig" und legte Berufung ein.