Niederösterreich

3 Kids, 1.800 € Gehalt: "Muss 10.000 € für Gas zahlen"

Ein dreifacher Familienvater (33) aus NÖ weiß nicht mehr weiter: Er soll 9.585 Euro fürs Gas nachzahlen. "Ich bin Alleinverdiener mit 1.800 € Gehalt."

Joschi K. muss fast 10.000 Euro nachzahlen.
Joschi K. muss fast 10.000 Euro nachzahlen.
privat

Joschi K. (33; Name auf Wunsch geändert) aus dem Bezirk Gänserndorf schwankt zwischen Galgenhumor, Wut und Verzweiflung: Denn die Gas-Jahresabrechnung der EVN für das Jahr 2022 machte 13.970 € aus, darin enthalten war allerdings der erste Quartalsteilbetrag für 2023 über 5.357 €.

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    Joschi K. muss fast 10.000 Euro nachzahlen.
    Joschi K. muss fast 10.000 Euro nachzahlen.
    privat

    „Davor hatte ich rund 600 Euro Vorschreibung im Quartal. Ich bin Alleinverdiener, habe 1.800 Euro Gehalt und drei Kinder", schüttelt Joschi K. den Kopf. Also rief der 33-Jährige bei der EVN-Serviceline an und fragte eine Mitarbeiterin: "Wieviel verdienen Sie eigentlich? Denn ich soll mit 1.800 Euro Einkommen fast 5.400 Euro im Quartal nur fürs Gas zahlen. Das hieße, dass mein ganzer Verdienst nur fürs Gas weg wäre." 

    "Heize gerade mal 5 Heizkörper"

    Der 33-Jährige hatte einen Optima Flex-Tarif der EVN und 27.000 Kilowattstunden Gas Jahresverbrauch. „Ich wohne auf rund 130 Quadrameter, heize gerade mal fünf Heizkörper und bereite das Warmwasser mit Gas auf“, so der 33-Jährige aus dem Bezirk Gänserndorf.

    Der Vater kündigte, erhielt jetzt als Schlussrechnung 9.584,61 Euro, die sich wie folgt zusammensetzt: 8.613,53 Euro Rückstand aus 2022 und 971,08 Euro für den Verbrach (18 Tage) ab Kündigung (27. Jänner) bis Schlussrechnung (13. Februar).

    Das sagt EVN

    Ein Sprecher der EVN schaute sich den Fall genau an: "Unser Kunde hat uns 2021 seinen Zählerstand bekanntgegeben, im Folgejahr wurde er dann von uns auf Basis des Vorjahresverbrauchs geschätzt, weil wir keinen Zählerstand von ihm erhalten haben. Dieses Jahr wurde der Zählerstand wieder von uns abgelesen. Somit wurde der offensichtliche Mehrverbrauch des Vorjahres mitberücksichtigt. Der Kunde hat einen wirklich überdurchschnittlichen Energieverbrauch. Gerne schauen wir uns auch an, was die Gründe für diesen hohen Verbrauch sind und machen eine Energieberatung für ihn. Wir können ihm auch gerne flexible Zahlungsmöglichkeiten anbieten."

    Joschi K. weiß nicht wirklich weiter: "Vermutlich werde ich den Betrag halt abstottern müssen, was bleibt mir den sonst übrig?"