Österreich

3 Monate für 37-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:16

Ein 37-jähriger Oberösterreich wollte im Juni vergangenen Jahres seinen Keller mit einer Heizkanone trocknen. Als eine Gasflasche explodierte, starb seine Lebensgefährtin in den Trümmern. Nun verurteilt ihn das Landesgericht Linz wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft. Anklägerin und Verteidiger sprachen von einer menschlichen Tragödie. "Recht viel mehr kann man nicht mehr verlieren", urteilte auch der Richter in der Urteilsbegründung.

Ein 37-jähriger Oberösterreich wollte im Juni vergangenen Jahres seinen Keller mit einer Heizkanone trocknen. . Nun verurteilt ihn das Landesgericht Linz wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft. Anklägerin und Verteidiger sprachen von einer menschlichen Tragödie. "Recht viel mehr kann man nicht mehr verlieren", urteilte auch der Richter in der Urteilsbegründung.

Er hatte den Keller des gemeinsamen Hauses in Kematen (Bezirk Linz-Land) mit einer Heizkanone trocknen wollen. Als seine Freundin nachschaute, ob das Gerät funktioniert, detonierte eine Gasflasche. Der Beschuldigte und sein Cousin befanden sich zum Zeitpunkt des Unglücks am 23. Juni 2013 im Erdgeschoß in der Küche und konnten sich in Sicherheit bringen. Für die 38-jährige Frau hingegen kam jede Hilfe zu spät: Teile des Hauses stürzten ein, sie wurde unter den Trümmern begraben.

"Menschliche Tragödie"

Der Angeklagte, der mit der Toten einen sechsjährigen Sohn hat, wollte sich in der Verhandlung nicht mehr zu dem tragischen Zwischenfall äußern: "Ich hab alles gesagt." Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger sprachen von einer menschlichen Tragödie. Sein Mandant habe enorme Schulden - er muss für das zerstörte Haus noch einen Kredit von 158.000 Euro zurückzahlen -, sei psychisch am Boden und nicht in der Lage, sich mit der Situation auseinanderzusetzen.

"Wie es wirklich zur Explosion gekommen ist, blieb im Dunkeln", betonte der Anwalt, der einen Freispruch forderte. Ein elektrischer Funke sei als Ursache möglich, auch eine Manipulation durch die 38-Jährige könne theoretisch nicht ausgeschlossen werden, so ein Sachverständiger.

"Mehr kann man nicht verlieren"

"Recht viel mehr kann man nicht mehr verlieren", sagte der Richter bei der Begründung des Urteils wegen fahrlässiger Tötung. Den Zusatz "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" ließ er entfallen. Der 37-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.

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