"I darf normal nicht saufen, ich hab’ a Blutgerinsel gehabt", erklärte der 52-Jährige Montag der Richterin am Wiener Landesgericht. Am 6. Mai habe der dennoch weit über den Durst hinaus getrunken. Er habe Probleme mit seiner Frau gehabt. Dann kam noch Lärm aus der Nachbarwohnung dazu, was den Mann komplett ausrasten ließ.
Aufgrund der Umbauarbeiten habe es immerhin schon Risse an seiner Decke gegeben, beim Fernschauen hätte das Bild des TV-Geräts geflackert, berichtete der 52-Jährige. Mehrere Male habe er laut eigenen Angaben seinen Unmut kundgetan, aber genützt habe das nichts. Der Wiener sah rot, zückte ein Messer und bedrohte angeblich die lärmenden Arbeiter in der Nachbarwohnung.
Die beiden Arbeiter verriegelten rasch die Tür. Laut Anklage stach der Mann daraufhin mehrmals mit dem Messer gegen die Tür, rief "kommt's raus!". Einer der Handwerke sagte als Zeuge aus. Er gab an, damals "nur einen kleinen Bohrer" verwendet zu haben. "Ich habe nur gebohrt und nicht gestemmt", sagte er. Der Angeklagte gab sich einsichtig, ihm sei an dem Tag alles zuviel gewesen. "Angesoffen war ich. Ich hab nix geschlafen und drei Promille z’samm bracht." Er habe es nicht glauben können, dass aus der Nachbarwohnung schon wieder Lärm kommt. Das "Pumpern" ließ dann seine Sicherungen durchbrennen.
Weil der Angeklagte geständig und bisher unbescholten war, wurde das Strafverfahren diversionell erledigt. Dem Mann wurden eine Geldbuße von 360 Euro und weitere 40 Euro an Verfahrenskosten auferlegt. Im Gegenzug entging er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit einer Verurteilung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.