Österreich

3 Tage Schonfrist beim Parkpickerl

Heute Redaktion
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Am 1. Oktober ist die Ausweitung der Parkpickerl-Zonen Fakt. Die von der Stadt bisher angekündigte Nachsicht bei Strafen in der Anfangsphase (Heute berichtete) relativiert der oberste Parkpickerl-Beauftragte. Die Schonfrist wird nur drei Tage betragen.

Am 1. Oktober ist die Ausweitung der Parkpickerl-Zonen Fakt. Die von der Stadt bisher angekündigte Nachsicht bei Strafen in der Anfangsphase relativiert der oberste Parkpickerl-Beauftragte. Die Schonfrist wird nur drei Tage betragen.

Wer das Parkpickerl noch immer nicht hat, solle einfach eine Zahlungseingangs-Bestätigung gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Diesen Heute-Vorschlag nahm die zuständige MA 65 dankbar auf. "Das ist leider eine unglückliche Information unseres Mitarbeiters", gibt sich Leopold Bubak, Chef der MA 65 und Parkpickerl-Beauftragter, im Heute-Gespräch zerknirscht.

Das sei kein Freibrief, sein Auto noch wochenlang ohne Pickerl in den betroffenen Bezirken abzustellen. Denn: Am 4. Oktober endet die Toleranz der Behörden. Ab dann wird gestraft und kassiert. Die Stadt versucht unterdessen, noch einmal die Werbetrommel fürs Pickerl zu rühren.

In einem Brief an Tausende Haushalte werden die Vorteile angeführt: saubere Luft, ein Parkplatz in der Nähe der Haustüre und weniger Lärm. Und: "Wir fahren ja nicht aus Vergnügen Auto."

Barbara Jandl und Robert Zwickelsdorfer