Niederösterreich

3 Tote, 4 Verletzte – bedingte Haft für Geisterfahrer

Nach dem Geisterfahrerunfall mit drei Toten auf der Westautobahn bei St. Pölten fasste jetzt ein 22-Jähriger eine bedingte Haftstrafe aus.

Erich Wessely
Geisterfahrerunfall forderte Todesopfer, nun folgte der Prozess am Gericht St. Pölten
Geisterfahrerunfall forderte Todesopfer, nun folgte der Prozess am Gericht St. Pölten
FF St. Pölten-Stadt

Prozess am Landesgericht St. Pölten am Dienstag nach dem Geisterfahrer-Unfall mit drei Toten auf der Westautobahn im April 2021: Ein mit vier Albanern besetzter Wagen war mit dem Wagen einer rumänischen Familie bei der Raststation Völlerndorf kollidiert.

Zwei Insassen sofort tot

Zwei Insassen waren sofort tot, fünf Personen wurden teils schwer verletzt. Die rumänische Mutter erlag am nächsten Tag im Spital ihren schweren Verletzungen.

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    Geisterfahrerunfall forderte Todesopfer, nun folgte der Prozess am Gericht in St. Pölten.
    Geisterfahrerunfall forderte Todesopfer, nun folgte der Prozess am Gericht in St. Pölten.
    FF St. Pölten-Stadt

    Zum Crash kam es gegen 3.30 Uhr zwischen Loosdorf (Bezirk Melk) und St. Pölten-Süd auf der Richtungsfahrbahn nach Wien. Ein Pkw mit albanischem Kennzeichen dürfte von der Raststation Völlerndorf in falscher Richtung auf die Autobahn aufgefahren sein. 

    Ein entgegenkommender Pkw stieß frontal gegen das mit vier albanischen Staatsbürgern besetzte Auto.

    A1 gesperrt, Feuerwehr barg Fahrzeuge

    Die Feuerwehr musste einige der Unfallopfer mit hydraulischem Rettungsgerät befreien. Alle Verletzten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die Fahrzeuge wurden durch den Kran des Wechselladefahrzeuges geborgen und abtransportiert. Die Feuerwehr stand rund drei Stunden lang mit elf Mitgliedern und drei Fahrzeugen im Einsatz. Die A1 blieb währenddessen gesperrt.

    Bedingte Haftstrafe

    Wer wirklich am Steuer des Wagens gesessen hatte und den Unfall somit verursacht hatte, war die Kernfrage beim Prozess am Dienstag in St. Pölten. Denn: Die Ermittlungen dürften nicht lückenlos abgeschlossen worden sein. Schließlich stellte sich heraus, dass nur der damals 20-Jährige Albaner gefahren sein konnte. Der heute 22-Jährige wurde zu 16 Monaten bedingter Haft wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt (nicht rechtskräftig).