Politik

30.000 Euro Strafe für Burka-Anstifter

Heute Redaktion
Teilen

"Wer eine andere Person dazu anstiftet, das Gesicht zu verschleiern, der ist mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 30.000 Euro zu belegen" - so sieht das 2010 von der Nationalversammlung in Frankreich beschlossene Gesetz vor.

"Wer eine andere Person dazu anstiftet, das Gesicht zu verschleiern, der ist mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 30.000 Euro zu belegen" – so sieht das 2010 von der Nationalversammlung in Frankreich beschlossene Gesetz vor.

Und genau so will es die FPÖ in Österreich handhaben. Laut finaler Fassung des FP-Antrags, den morgen der Nationalrat dem Verfassungsausschuss zuweisen soll, ist zudem von einer 150-Euro-Strafe für    die Rede.

Das Gesicht darf demnach nur von Motorradfahrern im Straßenverkehr (Helm), bei Schweißarbeiten, aus medizinischen Gründen (Arzt), durch Kostüme im Fasching, bei Prozessionen und in einigen anderen Ausnahmefällen verdeckt werden.