Niederösterreich

30 Jahre älter: Therapeutin hat Affäre mit Patientin (19)

Eine über 30 Jahre ältere Therapeutin wollte eine Affäre mit einer Patientin (19). Die junge Studentin nahm sich einen Anwalt, erhielt nun 15.000 €.

Anwältin Karin Prutsch mit der Patientin Caroline A.
Anwältin Karin Prutsch mit der Patientin Caroline A.
privat

Wegen einer Angststörung und Verlustängsten hatte sich Caronline A. (Name geändert) im zarten Alter von 19 Jahren vor rund fünf Jahren an ein Grazer Therapieinstitut gewandt. Nach drei Therapiejahren sollen die Sitzungen zunehmend ambivalent geworden sein.

Eindeutige Angebote

Denn die um über 30 Jahre ältere, verheiratete Therapeutin soll der jungen Patientin immer wieder eindeutige Angebote gemacht haben, soll der Klientin eine Affäre angeboten haben.

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    Karin Prutsch mit der Mandantin
    Karin Prutsch mit der Mandantin
    privat

    Immer wieder lud die Therapeutin die junge Psychologiestudentin privat ins Kaffeehaus, zu Treffen oder zu Wanderungen ein, soll dabei über ihr Sexleben und ihre sexuellen Probleme geredet und dabei auch intime Fragen an die Studentin gestellt haben.

    Der jungen Hochschülerin kamen Zweifel auf, war innerlich zerrissen, hatte Verlustängste im Falle einer zu starken Ablehnung gegenüber der Therapeutin. Die Studentin erzählte davon im Freundeskreis, teils ebenfalls Psychologiestudenten, und wandte sich im Vorjahr schließlich an die renommierte Grazer Anwältin Karin Prutsch.

    Klage bei Gericht

    Die Therapeutin musste schließlich zu einem klärenden Gespräch zur Ethkikommission nach Salzburg. Einzige Konsequenz: Die Therapeutin bekam Selbstreflexion-Auflagen und musste ihre Lehrfunktion einige Monate ruhend stellen.

    15.000 Euro für Studentin

    Karin Prutsch reichte Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ein, begründet wurde der Anspruch auf Schadensersatz mit der Verletzung des Berufskodex für Psychotherapeuten.: "Hierbei handelt es sich um eine Grenzüberschreitung, die gemäß dem Psychotherapeutengesetz verboten ist. Laut dem Psychotherapeutengesetz darf eine private Beziehung mit Patientinnen erst 2 Jahre nach Beendigung der Psychotherapie stattfinden, sofern kein persönliches Abhängigkeitsverhältnis besteht", so die Advokatin.

    Noch vor der gerichtlichen Einvernahme kam es zum Vergleich, die jetzt 24-jährige Studentin erhielt 15.000 Euro von der Überfünfzigjährigen.

    Dass die Therapeutin keine weitreichenderen, beruflichen Sanktionen verhängt bekommen hat und somit in Summe "recht billig" davongekommen ist , kann Karin Prutsch nicht nachvollziehen: "Dieser Missbrauch des Vertrauensverhältnisses hat meine Mandantin psychisch stark belastet. So musste sie sich aufgrund dieser Geschehnisse erneut in Therapie begeben, um die Geschehnisse aufzuarbeiten. Ich wurde deswegen von meiner Mandantin damit beauftragt, ihre Erlebnisse öffentlich zu machen, um durch diese Veröffentlichung der Geschehnisse auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen andere Patienten für diese Problematik zu sensibilisieren.