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30-Jähriger vergewaltigte Chat-Bekannte (16)

Heute Redaktion
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Der Mann missbrauchte die 16-Jährige sexuell
Der Mann missbrauchte die 16-Jährige sexuell
Bild: iStock (Symbolbild)

Wegen Vergewaltigung und Missbrauch wurde ein 30-Jähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Am Kantonsgericht werden nun mindestens 3,5 Jahre gefordert.

Laut Anklage missbrauchte der in der Schweiz aufgewachsene türkische Staatsangehörige zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 zehn minderjährige Mädchen. Wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und weiterer Delikte hatte das Kreisgericht See-Gaster ihn im September 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 350 Tagessätzen zu je 100 Franken und einer Busse verurteilt. Zweien seiner Opfer sollte er Genugtuungssummen von 15'000 bzw. 3000 Franken bezahlen.

Kindliche Naivität ausgenutzt

Gegen dieses Urteil appellierte die St. Galler Staatsanwaltschaft.

Das Strafmaß der Vorinstanz werde der Schwere der Taten nicht

gerecht, erklärte der zuständige Staatsanwalt am Montag vor dem

Kantonsgericht.

Der Beschuldigte habe seine Opfer systematisch im Internet gesucht, um ihr Vertrauen und ihre kindliche Naivität für seine sexuellen Bedürfnisse auszunutzen. Er habe versucht, das Vergewaltigungsopfer zum Alkoholtrinken zu überreden, damit eine enthemmende Wirkung eintrete. Das Mädchen war knapp 16 Jahre alt.

Ein "anderer Mensch" geworden

Sie habe den Mann über ihre Cousine im Internet kennengelernt, erzählte die junge Frau in der Befragung des vorsitzenden Richters. Über ein Jahr lang hätten sie sporadisch miteinander gechattet. Schließlich habe sie eingewilligt, sich mit ihm zu treffen. Sie hätten sich geküsst. Als er mehr gewollt habe, habe sie Nein gesagt. Dann sei er plötzlich "ein anderer Mensch" geworden und habe sie bedrängt. Sie habe sich gewehrt und geschrien, doch habe es nichts genützt.

Laut der Anklage nötigte er zahlreiche weitere Mädchen sexuell. Das jüngste Opfer war 13 Jahre alt, als sich der damals 26-Jährige an ihm verging. Einzelne Sex-Treffen filmte der Beschuldigte und schickte die Videos an andere Chat-Bekannte oder er drängte die Mädchen, ihm Nackt-Selfies zu schicken. Später drohte er den leichtgläubigen Opfern, die Aufnahmen den Eltern zu zeigen oder im Internet zu veröffentlichen.

Beschuldigter bestreitet Vergewaltigung

Der Beschuldigte bestritt die sexuellen Kontakte mit den teilweise minderjährigen Mädchen zwar nicht, verneinte aber die Vergewaltigung. Als das Mädchen geschrien habe, habe er gemerkt, dass der Sex mit ihr ein Fehler sei. Sobald er in der Lage gewesen sei, habe er damit aufgehört. Er erinnere sich nicht mehr an alle Details.

Ihm tue heute die ganze Sache leid. Er wolle damit abschließen und in die Zukunft schauen. Auf die mögliche Gefängnisstrafe angesprochen, begann der Mann zu weinen. Der Verteidiger zweifelte aus strafrechtlicher Sicht den Tatbestand einer Vergewaltigung an. Es handle sich viel eher um sexuelle Nötigung.

Sein Mandant sei durch das erstinstanzliche Urteil bereits genügend hart bestraft. Er müsse Verfahrenskosten und Genugtuungssummen von insgesamt 70'000 Franken zahlen. Als Ausländer drohe ihm zudem der Landesverweis durch das Migrationsamt. Das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen wird in

den nächsten Tagen erwartet.

(red)

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