Österreich

30-Jähriger verging sich an Buben: Einweisung

Heute Redaktion
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Weil er einen Jugendlichen im August des Vorjahres für eine Nacht in seine Wohnung in Wien-Leopoldstadt gesperrt, ihn mit Wodka betäubt und schließlich begrapscht haben soll, wird ein 30-Jähriger in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Vorgeworfen wurden dem Angeklagten Freiheitsentziehung und geschlechtliche Nötigung.

Der Angeklagte, der seit 2003 wiederholt vor Gericht gestanden ist und sich bereits mehrfach einer Therapie unterziehen sollte, bekannte sich nicht schuldig. Er sei in der fraglichen Nacht gar nicht in Wien gewesen. Dass ihn laut Staatsanwältin abgesehen von der "absolut glaubwürdigen" Aussage des 14-Jährigen auch Sachindizien massiv belasten, ließ ihn ungerührt. Der 30-Jährige sei gefährlich, die Anklägerin beantragte seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Kennengelernt hatte der 30-Jährige den Buben im Juli 2013 beim Baden auf der Donauinsel, als dieser noch 13 war. Laut Anklage trafen die beiden einander am 6. August erneut auf der Donauinsel, wo der Beschuldigte den Buben dazu überredete, mit ihm in seine Wohnung in der Leopoldstadt mitzukommen, um auf der Playstation zu spielen. Gegen 19.00 Uhr wollte das Opfer nach Hause. Doch der 30-Jährige soll die Wohnungstür verriegelt, den Burschen ins Schlafzimmer gezerrt und ihm sein Handy abgenommen haben. Dieses drehte er laut Staatsanwältin ab.

Buben Wodka eingeflöst

Der Bub bat in weiterer Folge um ein Glas Wasser. Der Angeklagte soll ihm stattdessen einen halb mit Wodka gefüllten Tumbler verabreicht haben. "Die Flüssigkeit brannte so im Hals", schilderte das Opfer in der kontradiktorischen Einvernahme. Dem Burschen wurde übel, er musste sich mehrfach übergeben und schlief ein. Der Beschuldigte berührte ihn daraufhin laut Anklage massiv in seinem Intimbereich. Erst am nächsten Tag, gegen 11.00 Uhr, gelang es dem Opfer zu flüchten, als der Angeklagte die Wohnung verließ, aber auf das Absperren der Wohnungstür vergessen hatte.

Der Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer schätzte den Angeklagten als potenziell gefährlich ein und wies auf dessen durchdachtes Vorgehen hin. Er befürwortete die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil wurde am früheren Nachmittag erwartet.