Niederösterreich

31,3 Mio. € Coronafonds! Diese Menschen bekommen Geld

Landeschefin Johanna Mikl-Leitner (VP) und Vize Udo Landbauer (FP) präsentierten am Dienstag den Coronafonds. Es stehen 31,3 Mio. € zur Verfügung.

Mikl-Leitner, Udo Landbauer präsentieren den Coronafonds
Mikl-Leitner, Udo Landbauer präsentieren den Coronafonds
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Dem schwarz-blauen Arbeitsübereinkommen hatte die FPNÖ rund um Udo Landbauer mit den zehn Corona-Geboten einen Stempel aufgedrückt. Auf Seite 6 des Arbeitsübereinkommens waren die zehn Punkte aufgelistet, die von der Rückzahlung der Coronastrafen bis zur unabhängigen Kommission gehen - mehr dazu hier.

Am Dienstag präsentierten Landeschefin Johanna Mikl-Leitner (VP), Landesvize Udo Landbauer (FP) sowie die beiden Landesräte Ludwig Schleritzko (VP) und Christoph Luisser (FP) die Eckdaten des 31,3 Millionen Coronafonds in Sankt Pölten der Öffentlichkeit.

"Reflexartigen Hass ablegen"

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sprach von der größten globalen Zäsur seit dem zweiten Weltkrieg. Die Pandemie habe für viele Tod, Trauer und Verzweiflung bedeutet, die Pandemie habe zu langanhaltenden, gesundheitlichen Schäden geführt und habe das Leben in in einem Ausmaß eingeschränkt, wie es unsere Generation zuvor nicht kannte. Die Risse und Gräben wurden immer größer. Daher appellierte die Landeshauptfrau, dass alle mal den reflexartigen Hass ablegen sollten. 

Gut 200.000 Euro für Rückzahlung von Strafen

Rückblickend wisse man jetzt, nicht alles richtig gemacht zu haben. "Dort wo rechtliche Fehler passiert sind, müssen wir auch die Größe haben, zu diesen Fehlern zu stehen und sie aufzuarbeiten. Heute wird ein Antrag dazu eingebracht und am 25. Mai wird dieser im Landtag beschlossen und dotiert." Und: "Ein kleiner Teil des Fonds wird für die Rückzahlung von Strafen verwendet werden, die später vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden", so die Landeschefin. Dies sei auch eine langjährige Forderung der Neos und SPÖ. Allerdings werde dafür nur rund ein Prozent des Coronafonds verwendet. 

Der Rest des Geldes sei unter anderem dafür da: Hilfe für Menschen, die an Long-Covid leiden und Heilung von Long-Covid, Nachhilfe und Lernrückstände aufholen, das Nachholen von Skikursen und Schullandwochen, der Fonds solle vor allem Kindern, Jugendlichen zugutekommen.

"Stunde der Freiheit"

Landesvize Udo Landbauer (FP): "Jetzt weht der Wind der Gerechtigkeit durch das Land Niederösterreich, die Stunde der Freiheit schlägt zurück, den Worten folgen Taten und was wir vor der Wahl versprochen haben, wird jetzt umgesetzt. Der Corona-Hilfsfonds zur Wiedergutmachung steht und kann in der nächsten Landtagssitzung am 25. Mai 2023 beschlossen werden. Damit legen wir den Grundstein für die Richtlinien, die dann alle Details zu Auszahlungen den beinhalten werden. Mit dem vorliegenden Corona-Hilfsfonds stehen 31,3 Millionen Euro zur Verfügung, die direkt den Kindern, Familien Vereinen und Opfern der Maßnahmenpolitik zugutekommen."

Landbauer sprach von drei Jahren "Corona-Wahnsinn", Zwängen und unnützen Verboten. "Und obwohl der Widerstand der Bevölkerung immer größer wurde, wurde über die Bevölkerung drübergefahren." Wichtig sei noch: "Die Impfung ist und bleibt eine freie und persönliche Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Ohne Druck, so etwas dürfe es nie wieder geben.

Der Coronafond im Detail

Der Coronafonds im Detail: Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona- Beschränkungen bezahlten - Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt worden sind, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. Die Summe der weiteren dem Land zugeflossenen Strafgelder von maximal 1,3 Millionen Euro werden vom Land Niederösterreich in den Fonds eingebracht und so Personen zugutekommen, die durch die Pandemie Schaden genommen haben.

Somit steht dem Fonds insgesamt ein Volumen von maximal 31,3 Millionen Euro zur Verfügung. 

Die finanziellen Mittel des Fonds sollen insbesondere für folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona und Corona-Maßnahmen verwendet werden: Maßnahmen zum Ausgleich von Schäden im Fall individueller Nachteile, wie zum Beispiel Rückerstattung von Strafgeldern, die aufgrund von Bestimmungen verhängt worden sind, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden und Anwaltskosten zur Bekämpfung dieser Strafen. Maßnahmen zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit medizinischer Betreuung von Menschen mit ärztlich bestätigen Impfbeeinträchtigungen. Impfbeeinträchtigungen sind gesundheitliche Nachteile, die nicht in den Anwendungsbereich des Impfschadengesetzes fallen bzw. ein Ausgleichsanspruch nach dem Impfschadengesetz trotz ärztlicher Bescheinigung nicht vorliegt. Maßnahmen, die geeignet sind, ärztlich bestätigte Erkrankungen als Langzeitfolgen von Corona (Long-Covid) und Coronamaßnahmen zu heilen bzw. die Heilung zu unterstützen, Förderung von Sport und Vereinen, Therapien und Psychotherapie für Kinder. Und: Maßnahmen zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit coronabedingtem Heim- oder Nachhilfeunterricht sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit sonstigen erforderlichen Unterstützungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche bei Freizeitaktivitäten.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle in Niederösterreich im Tatbestandszeitpunkt hauptgemeldeten natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Niederösterreich, bei welchen einer (oder mehrere) angeführten Tatbestände zwischen 16. März 2020 (erster Lockdown) und 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) verwirklicht wurde(n). Die Antragstellung für (im Tatbestandszeitraum) Minderjährige hat durch zumindest einen Obsorgeberechtigten zu erfolgen. Parteien, parteinahe Vereine und Organisationen sind von einer Förderung durch diesen Fonds ausnahmslos ausgeschlossen.

Die NÖ Landesregierung hat ehestmöglich Richtlinien für die Abwicklung der Fondsmittel zu beschließen. In diesen Richtlinien ist insbesondere eine einfache, rasche und nach Möglichkeit automatisationsunterstützte Abwicklung sicherzustellen. Eine zumindest stichprobenartige Kontrolle kann auch im Nachhinein erfolgen. Nach Schließung des Fonds gibt es einen Endbericht.