Einen nahen Angehörigen zu pflegen ist nicht nur körperlich und psychisch eine große Belastung, auch das Berufsleben bleibt dabei oft auf der Strecke. Viele Menschen müssen in dieser Lage Stunden reduzieren oder ihre Arbeit ganz aufgeben. So auch Herr M., der seinen autistischen Sohn schon seit 14 Jahren liebevoll pflegt.
Damit er die Zeit der Pflege für die Pension anrechnen kann, stellte M. im Oktober 2019 einen Antrag auf Selbstversicherung bei der PVA. "Die Selbstversicherung ist kostenlos, die Beiträge werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds vom Bund bezahlt", sagt AK Juristin Krisztina Juhasz, die den Fall begleitete. Allerdings erhielt M. über Monate hinweg keine Antwort von der PVA und wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer.
Dank der Intervention der AK wurde dort ein Prüfverfahren in die Wege geleitet. Am Ende konnte M. sich freuen: Seinem Antrag wurde stattgegeben – und das sogar 10 Jahre rückwirkend! Insgesamt wird Herr M. dadurch eine etwa um 300 Euro höhere Pension bekommen.
"Es ist wichtig zu wissen, dass die Möglichkeit auf eine kostenlose Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes besteht", sagt Juristin Juhasz. "Viele Menschen, die zu Hause über Jahre hinweg wertvolle und aufwendige Pflegearbeit übernehmen, sind von Altersarmut bedroht. Nützen Sie die Selbstversicherung. Wir beraten gerne!“ Um die Selbstversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Es muss in häuslicher Umgebung gepflegt werden und die erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden. Ein Wohnsitz im Inland sowie die überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes müssen ebenfalls gegeben sein.