Motor

300 km/h, Handy – Raser (25) muss Protz-BMW abgeben

Diese Strafe trifft da, wo es weh tut: Ein Tuning-Freak muss nach seiner Wahnsinnsfahrt mit Tempo 300 durch Friedrichshafen (D) sein Auto abgeben.

Roman Palman
Ein BMW auf einem Abschleppwagen. Symbolbild
Ein BMW auf einem Abschleppwagen. Symbolbild
iStock

Seinen BMW Baujahr 2008 hatte der 25-Jährige bereits mit allerlei Extras gekauft, dann aber selbst noch weiter aufgemotzt. Vom Turbolader bis zur negativ veränderten Abgasanlage über das Fahrwerk, war an so ziemlich allem rumgebastelt worden.

Als der junge Bleifuß aus der Bodensee-Region dann die 490 PS Leistung auch auf die Straße bringen wollte, wurde das dem jungen Tuning-Freak aus Deutschland zum Verhängnis – das jetzt, so berichtet "schwäbische.de", drastische Konsequenzen nach sich zieht.

Mit 300 Stundenkilometern und Handy in der Hand war er mit seinem bayrischen Boliden durch einen einspurigen Tunnel der B31 durch Friedrichshafen (Baden-Württemberg) gebrettert. Vor Gericht war der 25-Jährige dann aber ziemlich kleinlaut, konnte  oder wollte nicht erklären, wieso er nicht zum Rasen eine Autobahn ohne Tempolimit gewählt hatte.

BMW muss verkauft werden

Eine Richterin verurteilte ihn im Jänner 2023 dann wegen eines verbotenen, strafbaren Rennens zu 50 Tagessätzen ab 20 Euro. Und: Er muss seinen Protz-BMW verkaufen. Vom Zeitwert (14.000 Euro) müsste dann noch die Hälfte an die Staatskasse abdrücken – vorausgesetzt er findet einen Käufer, der noch geschätzte 4.500 Euro obendrauf legen will, um die illegalen Tuning-Spaßetteln wieder zurückzubauen.

Auto gilt als Tatmittel

Andernfalls wird der Wagen komplett eingezogen. Hintergrund dieser ungewöhnlichen Bestrafung ist der der relativ neu geschaffene Paragraph 315f des Strafgesetzbuches (StGB). Er sieht vor, dass Fahrzeuge, die bei Autorennen eingesetzt werden, als sogenannte Tatmittel eingezogen werden können.

"Ziel der Regelung ist es, dass Tatmittel dem Angeklagten nicht mehr zur Verfügung stehen können und deswegen keine Wiederholung der Tat passieren kann", erklärt die involvierte Richterin Rebecca Hutt gegenüber dem deutschen Online-Portal. Der Gesetzgeber sei der Ansicht, dass die "Raser-Szene besonders nachhaltig über ihre Fahrzeuge zu erreichen sind, weil sie sich über deren Geschwindigkeit definierten".

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