Politik

Neue Strafen: Schon 4 Leute gelten als "Veranstaltung"

"Party hard"? Strafen hart! Ein neues Gesetz kommt, das bei Veranstaltungen mit Mega-Strafen und sogar Haft droht. "Heute" hat die brisanten Details.

Rene Findenig
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Für Veranstalter von Corona-Partys soll es heftige Strafen geben.
Für Veranstalter von Corona-Partys soll es heftige Strafen geben.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

In der Nacht auf Donnerstag hat das Gesundheitsministerium eine neue Gesetzesnovelle in Begutachtung (bis 9. März) geschickt, die viele Regelungen bei den Corona-Maßnahmen umkrempelt. So soll für Lehrer, Kindergartenpädagogen und Beamte im Parteienverkehr die Wahlfreiheit – entweder zum Corona-Test oder FFP2-Maske tragen – entfallen.

Sie sollen künftig zwingend zu einem Corona-Test gehen müssen. Aber auch gegen illegale Partys wird vorgegangen. Bisher richteten sich die Kontrollen – egal ob im öffentlichen oder privaten Bereich – gegen das "Zusammenströmen größerer Menschenmengen". Das soll sich ändern: Aktionen scharf sollen bereits Treffen von vier Personen, was schon als "Veranstaltung" gelten soll – möglich sein, berichtet der ORF.

Egal ob öffentlich oder privat

Zwar hieße es in der Novelle, dass im Privatbereich keine Kontrollen geplant seien, fliege eine Privatparty aber auf, könnte sie nach der neuen Gesetzesnovelle bewertet werden. Entsprechend scharf sollen dabei auch die Strafen werden. Organisatoren von Veranstaltungen, die eine Untersagung ignorieren, können mit bis zu 30.000 Euro Geldstrafe oder sechs Wochen Haft bedacht werden.

Wer an solchen Events teilnimmt, blecht immerhin bis zu 1.450 Euro. Und wer als Veranstalter erst gar keine Bewilligung einholt oder die Corona-Auflagen ignoriert, auf den warten bis zu 3.600 Euro oder vier Wochen haft.

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