Es war dicke Post, die der Mann im letzten Dezember vom Stadtrichteramt Zürich in der Schweiz erhalten hat. Wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in der 30er-Zone in der Lenggstraße im Seefeld um einen Kilometer pro Stunde (gemessene Geschwindigkeit 34 km/h, Abzug Sicherheitsmarge 3 km/h) hat ihn das Stadtrichteramt mit 340 Franken gebüßt und Gebühren von 330 Franken verrechnet – alles in allem 670 Franken, rund 682 Euro. Dagegen erhob der 81-Jährige Einspruch – der Fall gelangte an das Bezirksgericht Zürich.
Am Prozess vom Dienstag ging es zuerst um die Frage, ob die Einsprache gegen den Strafbefehl durch den Pensionisten überhaupt zulässig sei, habe er doch die entsprechende Frist um einige Tage überschritten. "Meine demenzkranke Frau hat den eingeschriebenen Brief mit dem Strafbefehl entgegengenommen, ihn aber im Altpapier entsorgt", begründete der Pensionist die Verspätung. Er habe den Brief zufällig in den alten Zeitungen entdeckt und sofort das Stadtrichteramt angerufen. Dort sei er aber ziemlich unfreundlich abgewimmelt worden.
Auch die beiden nachfolgenden Schreiben mit der Bitte, nochmals eine Frist für die Einsprache anzusetzen, wurden abgelehnt. "Darin habe ich ein Arztzeugnis und einen Bericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beigelegt, welche die Alzheimererkrankung meiner Frau bestätigt." Nach kurzer Beratung lehnte die Einzelrichterin den Antrag des Stadtrichteramtes ab, die Einsprache als ungültig zu erklären. "Das Verhalten war überspitzt formalistisch", kritisiert die Richterin das Vorgehen der Behörde. Es habe sich schon fast um eine böswillige Rechtsverweigerung gehandelt.
Nach diesem juristischen Vorgeplänkel ging es dann um den eigentlichen Fall. "Die Strafe ist absolut übertrieben, üblich sind 40 Franken", sagt der Pensionist in der Befragung. Warum das Stadtrichteramt einen solch hohen Betrag angesetzt hat, kam am Prozess nicht zutage. Vorstrafen, wie es auf dem Strafbefehl steht, könnten der Grund gewesen sein. Der im Außendienst tätig gewesene Pensionist betonte, die Fahrprüfung mit 18 Jahren und nie einen Unfall gemacht zu haben. Einzelne Strafen habe er aber in den letzten Jahren erhalten.
Die Einzelrichterin sprach den Beschuldigten antragsgemäß schuldig wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit um einen Kilometer pro Stunde und büßte ihn jedoch nur mit 40 Franken. Aufgrund seiner finanziellen Lage, das Ehepaar lebt von der AHV und der Sozialhilfe, erließ die Richterin dem Beschuldigten die Entscheidgebühren in der Höhe von 600 Franken. "In diesem Fall ist einiges nicht gut gemacht worden. Da kann man nur den Kopf schütteln", sagt sie.
Das Stadtrichteramt habe mit allen Mitteln versucht, die Einsprache abzuwürgen. "Es geht um Rechtspflege und nicht um Rechtsmissachtung", so die Richterin. Zudem sei die Strafe von 340 Franken jenseits von Gut und Böse. "Wie das Amt auf die 340 Franken gekommen ist, erschließt sich mir nicht", sagt die Richterin und spricht von Willkür. Sie sei gespannt, ob das Stadtrichteramt den Entscheid akzeptiere, wie sie am Schluss der Verhandlung sagt.