Österreich

32 Monate Haft für Kreditkartenbetrügerin

Heute Redaktion
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Bild: Hertel Sabine

Eine 28-Jährige, die im Vorjahr mit nicht weniger als 50 gestohlenen Kreditkarten auf "Shopping Tour" gegangen war, ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht zu 32 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafe ist bereits rechtskräftig.

Eine 28-Jährige, die im Vorjahr mit nicht weniger als 50 gestohlenen Kreditkarten auf "Shopping Tour" gegangen war, ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht zu 32 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafe ist bereits rechtskräftig.

Die Frau gehörte einer Bande an, die sich auf Trickdiebstähle spezialisiert hatte. Zahlreichen Passanten wurden in der Bundeshauptstadt die Brieftaschen abgeluchst, wobei die "Langfinger" neben dem Bargeld vor allem an den Kreditkarten interessiert waren.

Der damalige Freund der 28-Jährigen dürfte einer der Köpfe der Kriminellen gewesen sein. Er schickte seine Freundin über ein halbes Jahr lang mit den entwendeten Karten einkaufen, wobei sie vor allem Ipads, Smartphones, Kameras und Bekleidung erwarb. Die Gegenstände wurden dann weiterverkauft.

124 Einkäufe, 109.000 Euro Schaden

Exakt 124 Einkäufe tätigte die 28-Jährige, ehe sie festgenommen wurde. Schaden: 109.000 Euro. Davon sah sie relativ wenig, hie und da habe sie für sich selbst Kosmetik-Artikel oder Kleidung kaufen dürfen, berichtete sie nun Richterin Gerda Krausam. Als sie schwanger wurde, habe sie mit den kriminellen Machenschaften aufhören wollen, doch der Mann habe sie zum Weitermachen überredet: "Ich war blind, ich war verrückt. Seit ich verhaftet wurde, hat er sich nicht mehr gemeldet."

Der Ex-Freund dürfte sich in seine Heimat nach Rumänien abgesetzt haben. Zum "Dank" für sein illoyales Verhalten gab die Angeklagte, die bis dahin seine Identität verschwiegen hatte, in der Verhandlung den Namen des Mannes und seine Adresse in Rumänien bekannt.

Verwunderung über Kreditkarten-Firma

Erstaunen löste bei Prozessbeobachtern das Verhalten einer Kreditkarten-Firma auf. Obwohl diese den bestohlenen Kunden jeweils einen Selbstbehalt von 150 Euro aufoktroyiert hatte, machte sie als Privatbeteiligte gegen die Angeklagte jeweils den vollen Schaden geltend. "So geht das nicht", tadelte die Richterin die Rechtsvertreterin, die umgehend die Gesamtsumme aus den Selbstbehalten vom angemeldeten Schadensbetrag in Abzug bringen musste.