Niederösterreich

3.220€ Strafe für getöteten Radfahrer und Fahrerflucht

Ein 27-Jähriger hat einen Radfahrer erfasst und anschließend Fahrerflucht begangen. Dieser starb, die Strafe: 3.220 Euro und vier Monate Bewährung.

Leo Stempfl
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Die Unfallstelle an der B1 Höhe Blindenmarkt im Bezirk Melk
Die Unfallstelle an der B1 Höhe Blindenmarkt im Bezirk Melk
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Der Abend des 9. Mai 2019: Bei schlechten Sichtverhältnissen und nasser Fahrbahn war ein 27-jähriger, vorbestrafter Mann mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h im Bezirk Melk unterwegs. Er habe "nur einen Tuscher wahrgenommen und das war's". Unbehelligt und von einem Wildunfall ausgehend fuhr er weiter. Mehrere Stunden später fand ein Landwirt einen Unterschenkel, etwa 80 Meter entfernt davon die Leiche eines 34-jährigen Radfahrers.

Im Verlaufe des darauffolgenden Tages kamen dem Fahrer so langsam Zweifel, ob es sich – wie im ersten Moment angenommen – nur um ein Reh handelte. Er stellte sich deswegen der Polizei. Vor Gericht legte er ein reumütiges Geständnis ab und erfüllte sämtliche Ansprüche der Privatbeteiligten. Die erste Verhandlung im Oktober 2019 wurde vertagt, um einen Lokalaugenschein durchzuführen.

Hätte jedem passieren können

Dort stellte der Einzelrichter fest, dass an der Stelle in Blindenmarkt 80 bis 100 km/h den Witterungsverhältnissen entsprechend als "relativ überhöht" zu betrachten ist. Der Radfahrer hat, wie sich später herausstellte, reflektierende Kleidung getragen, hielt allerdings bei Dunkelheit am Straßenrand an. Aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit erfasste der Autofahrer den 34-Jährigen.

Der Verteidiger des Angeklagten verwies darauf, dass ein Großteil der Bevölkerung auch bei mäßigen Sichtverhältnissen die Geschwindigkeitsbegrenzungen voll ausschöpft und nicht der Witterung anpasst. Es würde keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, "beide waren zur falschen Zeit am falschen Ort."

Auch der Einzelrichter sah dies so. "Ich gehe davon aus, dass das einem Durchschnittsbürger ebenso passieren hätte können". Das, obwohl der Todesfall durch eingeschaltetes Fernlicht und eine leichte Ausweichbewegung vermutlich verhindert worden wäre.

Vier Monate Bewährung und 3.220 Euro

"Ich habe ihn komplett übersehen", gab der 27-Jährige zu. Der Beschuldigte hat bereits eine einschlägige Vorstrafe in seinem Register. Doch aufgrund des reumütigen Geständnisses und der Erfüllung aller Privatansprüche lautete das Urteil auf eine Geldstrafe von 3.220 Euro sowie vier Monate bedingte Haft. Der Verteidiger akzeptierte das Urteil, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Während bei der fahrlässigen Tötung das Strafmaß lediglich eine Geldstrafe darstellen kann, beträgt dies bei der grob fahrlässigen Tötung zwingend eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Richter hatte hier zu klären, ob es dem Beschuldigten als "geradezu wahrscheinlich" erscheinen hätte müssen, dass er jemanden erfasst und tötet. Das sah der Einzelrichter als nicht gegeben, er habe "lediglich" die reguläre Sorgfalt außer Acht gelassen.