Der zweifache Familienvater muss sich wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung verantworten. Während eines Streites mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin soll er in einer Wohnung in Golling (Tennengau) zweimal den Hitlergruß gezeigt und antisemitische Beschimpfungen geäußert haben.
Ereignet haben soll sich der Vorfall bereits 2023. Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Drogendelikten. Bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz drohen dem 34-Jährigen zwischen einem und zehn Jahre Haft.