Österreich

34 Jahre im Gefängnis: Langzeithäftling klagt

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia/Symbolbild

Der mit inzwischen mehr als 34 Jahren durchgehender Haft längseinsitzende Strafgefangene Österreichs klagt einen niederösterreichischen Sachverständigen. Er will 50.000 Euro Schadenersatz aufgrund der Erstellung eines seiner Ansicht nach falschen Prognosegutachtens. Die Zivilrechtsverhandlung findet Donnerstag statt.

Wie in den - Medien zugesandten - Unterlagen erläutert wurde, habe das Landesgericht Krems aufgrund eines am 6. Juni 2011 erstellten "falschen" Prognosegutachtens die bedingte Entlassung des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten 63-Jährigen abgelehnt.

Gutachter war nicht qualifiziert?

Kritisiert wurden Untersuchungsmethoden, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Laut der Klage sei die Expertise auch für einen anderen Gutachter nicht nachvollziehbar, außerdem sei der Beklagte nicht für den Fachbereich psychiatrische Kriminalprognose zertifiziert.

Die geforderte Summe teile sich in Schmerzensgeld für "schwerwiegende, entwürdigende und erniedrigende Behandlung" und Verdienstentgang, weil der Langzeithäftling mit Juni 2011 von seinem Schwager zum Mindestkollektivlohn angestellt worden wäre.

Der Mann wurde 1978 wegen Mordes zu lebenslang verurteilt. 1989 brach er mit zwei weiteren Häftlingen aus der Strafvollzugsanstalt Graz-Karlau aus, kidnappte und vergewaltigte eine Frau. Den daraus resultierenden Prozess im Juni 1991 nutzte er zu einem Plädoyer für humanen Strafvollzug.

;