Österreich

34 Monate Haft für rückfälligen Sextäter

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Ein wegen versuchter Vergewaltigung bereits vorbestrafter Mann wurde am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht zu 34 Monaten unbedingter Haft samt Einweisung in eine Anstalt verurteilt. Der 2007 aus dem Gefängnis entlassene Mann war 2012 in Rudolfsheim-Fünfhaus erneut über zwei Frauen hergefallen.

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Die Verurteilung wegen geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung ist nicht rechtskräftig. Der 42-Jährige legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Auch die Staatsanwältin meldete Berufung gegen die in ihren Augen zu geringe Strafe an. Dem Gericht wäre ein Strafrahmen von bis zu siebeneinhalb Jahren zur Verfügung gestanden.

Der Sextäter wurde 1996 wegen einer sexuell motivierten Gewalttat zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Ein Gutachter bescheinigte ihm jedoch eine derart hohe Gefährlichkeit, dass er in eine Sonderstrafanstalt eingewiesen wurde. Nach elf Jahren wurde 2007 aus dem Vollzug entlassen, weil ihn die Therapeuten für nicht mehr gefährlich hielten.

Leider haben sich die Experten geirrt, denn im Jahr 2012 wurde der 42-Jährige gleich zweimal rückfällig. Glücklicherweise konnten die Opfer in beiden Fällen eine Vergewaltigung verhindern. Zunächst folgte der Täter am 4. Mai einer Frau durch den Vogelweidpark in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus und griff ihr in der Nähe eines Kinderspielplatzes von hinten in den Schritt. Die Frau drehte sich um und stellte mithilfe eines Passanten den Angreifer. Sie hielten diesen fest, bis die Polizei zur Stelle war.

Zweite Attacke trotz laufender Anzeige!

Obwohl gegen ihn eine Anzeige im Laufen war, überfiel der weiter auf freiem Fuß befindliche 42-Jährige am 17. Juli 2012 eine junge Frau, die sich gegen 1.30 Uhr nach einer Feier auf dem Heimweg befand. Als sie die Schmelzbrücke in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus passierte, packte sie der Mann von hinten an den Haaren und schleuderte sie zu Boden. Die Frau reagierte couragiert: Sie bewarf den Angreifer mit leeren Glasflaschen, die sie in einem Sackerl bei sich hatte.

"Wenn sie nicht so tough gewesen wäre, wäre mehr passiert", gab die juristische Prozessbegleiterin der Frau, die Wiener Anwältin Sonja Scheed, zu bedenken. Ein Taxi, das zufällig des Weges kam, brachte den Angreifer dann endgültig dazu, von der Frau abzulassen. Wie ihre Rechtsvertreterin erklärte, habe diese bis heute "panische Angst" vor dem 42-Jährigen: "Sie kommt ursprünglich aus einem kleinen Dorf und hat einfach nicht damit gerechnet, dass man als Frau in Wien nach Mitternacht nicht auf die Straße kann."

Verteidiger: "In Kombination mit Alkohol eine Bombe"

"Vom Gefühl her weiß ich, dass ich sie nicht vergewaltigen wollte", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe damals Alkohol getrunken, was ihn offenbar enthemmt habe. "Es ist klar, dass er in Kombination mit Alkohol eine Bombe ist", räumte sein Verteidiger ein. Der Psychiater Karl Dantendorfer bescheinigte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades gleichkomme. Für den Fall eines Schuldspruchs riet er dringend zur erneuten Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

Der Schöffensenat erachtete eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie die zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmevollzug für geboten. "Das sind sehr schwere Delikte. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass das der Albtraum jeder Frau ist", hielt die Vorsitzende Eva Brandstetter fest. Die Einweisung begründete sie damit, dass einer "unglaublichen Gefährdung der allgemeinen Sicherheit" entgegengewirkt werden müsse.