38-Jähriger zwingt Freundin zu Abtreibung

Die genaue Hintergrundgeschichte ist unklar, doch eines steht fest: Die inzwischen Ex-Freundin des Lungauers war plötzlich schwanger, doch dieser hatte keinen Kinderwunsch. Die Frau wirft ihm vor, ihr damaliger Freund habe ihr mit dem Tod gedroht für den Fall, dass sie das Ungeborene nicht abtreibe. Ankündigungen, wie er werde sie"irgendwo runterstoßen" (was oftmals zum Kindstod führt), seien geäußert worden, aber auch, dass er dem Kind etwas antut, sollte es auf die Welt kommen.
Der Angeklagte, verteidigt durch Franz Essl, wies die Vorwürfe aus dem Jahr 2017 von sich. Die Anzeige sei ein Racheakt und nur erstattet worden, weil die Ex-Freundin eifersüchtig auf die neue Freundin des Angeklagten ist. Missfällige Äußerungen über die Schwangerschaft gesteht er sich allerdings ein. Der Rechtsanwalt plädierte auf Freispruch.
Richter glaubt der Freundin
Der Richter sieht das anders und räumt der Klägerin eine höhere Glaubwürdigkeit ein. Der Angeklagte stand in Vergangenheit schon öfters wegen Betrugsdelikten vor Gericht. Das Urteil lautet deswegen auf 17 Monate Haft, davon muss er fünf im Gefängnis verbringen. Die restliche Zeit wurde als Bewährung mit dreijähriger Probezeit ausgesprochen.
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