Wien

383 geförderte Wohnungen an Alleinerziehende vergeben

Die Stadt Wien unterstützt Alleinerziehende auf der Suche nach leistbarem Wohnraum. Eineinhalb Jahre läuft das Projekt bereits, nun zieht man Bilanz.
Heute Redaktion
10.02.2022, 11:20

Am Wiener Wohnungsmarkt etwas Passendes und vor allem Leistbares zu finden, wird zur immer größeren Herausforderung. Die Preise schnellen in die Höhe und - wie die Arbeiterkammer und die Mietervereinigung erst kürzlich warnten - erwartet die Wiener eine neuerliche Welle an Preissteigerungen bereits im April. Eine noch größere Belastung sind die Mieten für Alleinerziehende. Deshalb entschloss sich die Stadt Wien im Sommer 2020 dazu, den Wohnbedarfsgrund "Alleinerziehend" als Kriterium für die Vergabe von geförderten Wohnungen einzuführen. Ziel war es, Alleinerziehenden, die in keinem eigenen Mietverhältnis stehen und keine Eigentumswohnung besitzen, einen leichteren Zutritt zum Gemeindebau und zu geförderten Wohnungen zu ermöglichen. 

96 Prozent Frauenanteil bei Vergabe von Wohnungen

Eineinhalb Jahre später zieht man eine erste Bilanz: 383 geförderte Wohnungen konnten zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 über das Wiener Wohn-Ticket mit Wohn-Bonus "Alleinerziehend" vergeben werden. 96 Prozent der Alleinerziehenden waren Frauen. Mehr als die Häfte (60 Prozent) der neu Eingezogenen hat ein Kind, rund 30 Prozent haben zwei Kinder. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1.210 geförderte Wohnungen an alleinerziehende Wohnungssuchende vergeben - davon waren 987 Gemeindewohnungen. Das bedeutet, rund ein Drittel davon erhielt über das neue Wiener Wohnticket eine Wohnung. 

Voraussetzung: Fünf Jahre Wohnsitz in Wien

Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál zeigt sich erfreut über die Bilanz und betont: "Damit können wir die Gruppe der Alleinerziehenden, die besonders auf leistbaren und geförderten Wohnraum angewiesen ist, noch besser unterstützen."

Wer ein Wiener Wohn-Ticket beantragen möchte, muss einige Grundvoraussetzungen erfüllen: Die Person muss mindestens 17 Jahre als sein, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zwei Jahre einen Hauptwohnsitz an einer Adresse in Wien haben. Bei Alleinerziehenden ist ein fünfjähriger Hauptwohnsitz an unterschiedlichen Adressen in Wien zulässig. Die Antragsteller dürfen die Einkommenshöchstgrenze nicht überschreiten. Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Wohnberatung Wien

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