Österreich

4.500 Euro Geldstrafe für getöteten Fußgänger

Heute Redaktion
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Zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) ist im Wiener Straflandesgericht ein 57 Jahre alter Unternehmer verurteilt worden. Der Mann hatte am 19. Mai 2013 mit seinem Pkw beim Linksabbiegen an der Kreuzung Gablenzgasse-Brüßlgasse in Wien-Ottakring einen Pensionisten niedergestoßen, der vorschriftsmäßig einen Schutzweg überquerte. Sowohl der Fußgänger als auch der Lenker hatten Grünlicht. Der 81 Jahre alte Mann überlebte den Unfall nicht.

Zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) ist im Wiener Straflandesgericht ein 57 Jahre alter Unternehmer verurteilt worden. Der Mann hatte am 19. Mai 2013 mit seinem Pkw beim Linksabbiegen einen Pensionisten niedergestoßen, der allerdings vorschriftsmäßig einen Schutzweg überquerte. Sowohl der Fußgänger als auch der Lenker hatten Grünlicht. Der 81 Jahre alte Mann überlebte den Unfall nicht.

"Ich hab' mir gedacht, das gibt's nicht. Warum bleibt der nicht stehen?", schilderte ein Radfahrer, der die Szene beobachtet hatte, im Zeugenstand seine Wahrnehmungen. Das Auto sei in langsamem Tempo dem Fußgänger immer näher gekommen und habe diesen schließlich von hinten umgestoßen: "Den hat's dann umdreht und er ist auf den Hinterkopf gefallen."

Fußgänger starb an Verletzungen

Der 81-Jährige wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma ins Spital eingeliefert. Vier Tage danach erlag er seinen Verletzungen, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.

"Ich habe ihn ganz einfach nicht bemerkt", stellte der Angeklagte fest. Erst das heftige Gestikulieren des Radfahrers habe ihn überhaupt dazu bewogen, seinen Wagen anzuhalten und auszusteigen: "Da habe ich diesen Menschen liegen gesehen." Er habe "keine Ahnung, warum das geschehen ist. Das ist eine sehr große Belastung für mich", bedauerte der 57-Jährige die tragischen Folgen. Vom Ableben des Mannes habe er erst mit dem Erhalt des Strafantrags erfahren.

Zurückgelassene Ehefrau unter Schock

Für die Ehefrau, die mit dem Mann 61 Jahre lang verheiratet gewesen war, war dessen Ableben ein besonderer Schock. Der an sich sehr rüstige Pensionist hatte sich um die bettlägrige Frau, die nicht mehr selbstständig die Wohnung verlassen kann, und den gemeinsamen Haushalt gekümmert.