"Ich habe Magdalena zum Spazierengehen abgeholt. Sie wollte nicht zurück ins Krisenzentrum und hat geweint", so verteidigte sich eine Mutter (39) Montagfrüh (11.3.) vor Gericht in Wien. Kindesentziehung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit lauteten die Anklagepunkte. Sabrina Z. (Name geändert) bekannte sich nur zum ersten Vorwurf schuldig. Der zweite Punkt wurde ausgegliedert, wird nun extra verhandelt.
Der gebürtigen Serbin war das Sorgerecht für ihre drei Kinder (4, 11, 14 Jahre) schon im Mai 2023 entzogen worden. Die Kinder kamen in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). Grund sei laut der MA 11 eine Überforderung der Frau gewesen, wir berichteten.
Schon im September stand die 39-Jährige wegen Kindesentziehung vor Gericht, wurde zu 9 Monaten bedingt verurteilt. Im Februar gab es nun den zweiten Vorfall. Sabrina Z. sitzt seither in U-Haft. "Meine Tochter wollte nicht zurück, sie hatte Angst. Sie hätten dasselbe gemacht", meinte sie zum Richter.
Als am 15. Februar die Polizeieinheit Wega vor der Wohnungstüre in der Boschstraße (Wien-Döbling) stand, um das Kind abzuholen, kam es zu einer Kurzschlusshandlung. Die gelernte Bürokauffrau soll die 4-Jährige mit Bettlaken, die an einer Kinderschaukel montiert waren, aus der Wohnung im zweiten Stock abgeseilt haben. Unten wartete ein Freund, der mit der Kleinen verschwand. Die Frau wollte dazu vor Gericht aber nichts sagen.
Erst am Montag (11.3.) wurde die 4-Jährige nun in die Obhut der MA 11 zurückgebracht. "Ich bekenne mich schuldig zur Kindesentziehung", so die Angeklagte. Der Fall war klar, die Verhandlung nach einer halben Stunde vorbei. Für die mutmaßliche Wiederholungstäterin setzte es 18 Monate Haft, davon 16 bedingt – ein Monat muss die 39-Jährige laut Richter noch absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig!