Niederösterreich

4-Jährige von Baum erschlagen – niemand hat Schuld

Im Fall jener Vierjährigen, die im Mendlingtal von einer Fichte erschlagen worden war, stellte die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen ein.

Erich Wessely
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Die Unfallstelle
Die Unfallstelle
LPD NÖ

Im Fall einer Vierjährigen, die vergangenen Oktober im Mendlingtal in Göstling a.d. Ybbs (Bezirk Scheibbs) von einer vom Sturm entwurzelten Fichte erschlagen worden war, hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Ermittlungen gegen Bürgermeister Friedrich Fahrnberger (ÖVP) sowie einen Gemeindemitarbeiter eingestellt. Der Fahrlässigkeitsvorwurf habe sich nicht erhärtet, bestätigte Behördensprecher Karl Wurzer auf Anfrage einen Bericht der "OÖNachrichten".

Keine Vorschäden

Für die Gemeinde Göstling, die die Erlebniswelt betreibt, sei im Vorhinein nicht erkennbar gewesen, dass der umgestürzte Baum eine Gefahr darstellen hätte können, da er laut einem Gutachten keine Vorschäden aufgewiesen und auch nicht an einer exponierten Stelle gestanden hatte, hieß es. "Dieses Ereignis war nicht vorhersehbar", sagte Wurzer. Es habe sich bei dem Unfall um eine "Verkettung unglücklicher Umstände" gehandelt. "Im Hinblick auf die zum Unfallzeitpunkt bestehende Sturmwarnung Orange war es nicht absehbar, dass Sturmböen derart massive Folgen haben würden", wurde betont. Es bestehe keine strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Mendlingtal zuvor gesperrt gewesen

Bei dem Unfall am 3. Oktober 2020 war die Vierjährige aus dem Bezirk Amstetten ums Leben gekommen, eine Schwester und die Großmutter der Mädchen wurden verletzt. Ermittelt worden war wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Im Fokus der Erhebungen stand die Freigabe der Erlebniswelt nach einer Sicherheitsbegehung gegen 12.00 Uhr. Zuvor war das Mendlingtal aufgrund des Sturmes gesperrt gewesen. Die Vierjährige war nach der Öffnung des Areals gegen 13.45 Uhr von dem umstürzenden Baum getroffen worden.

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