Österreich

4 Jahre Haft für Wiener Messerstecher (19)

Heute Redaktion
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Zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe ist am Mittwochnachmittag im Wiener Straflandesgericht ein 19-jähriger Bursch verurteilt worden, der im vergangenen Herbst in der Bundeshauptstadt innerhalb von zehn Tagen zwei Personen niedergestochen hatte.

Die Geschworenen werteten beide Taten jeweils als absichtliche schwere Körperverletzung und widersprachen damit der Staatsanwaltschaft, die in einem Fall versuchten Mord angenommen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 19-Jährige hatte am 18. September 2011 in einem Park in Wien-Favoriten einem gleichaltrigen Jugendlichen ein Butterfly-Messer in die Brust gerammt, nachdem er erfahren hatte, dass ein Kumpel des Verletzten gedroht hatte, Nackfotos seiner Halbschwester auf Facebook zu veröffentlichen.

"Es gibt keinen Zweifel, dass es sich dabei um einen versuchten Mord gehandelt hat", betonte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Der Angeklagte sei "brutal und rücksichtlos" vorgegangen und habe das Ableben des Opfers wissentlich in Kauf genommen. Das 14-jährige Mädchen hatte im Internet einen älteren Burschen kennengelernt, mit dem es "anbandelte" und regelmäßig chattete. Weil die Jugendliche nicht weiter gehen wollte, drohte dieser schließlich mit der Veröffentlichung erotischer Fotos, die sie ihm zukommen hatte lassen.

Messer blieb stecken

Als der ältere Bruder des Mädchens davon hörte, forderte er die 14-Jährige auf, sich mit dem Burschen in einem Park zu treffen. Heimlich folgte er ihr, und als sich die Schwester zu ihrem ehemaligen "Schwarm" und einem zufällig anwesenden Freund setzte, trat der 19-Jährige hinzu und hielt dem Bekannten seiner Schwester sein Messer an den Hals.

Als sich der Freund des Bedrohten einmischte, rammte ihm der 19-Jährige das Messer derart wuchtig in die Brust, dass es steckenblieb. Dann lief er davon. Der lebensgefährlich Verletzte konnte gerettet werden, da die Klinge keine Organe beschädigt hatte und rasch ärztliche Hilfe zur Stelle war.

"Immer ein Messer eingesteckt"

"Er hat sie beleidigt", hatte dazu der Angeklagte dem Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) beim Prozessauftakt im vergangenen Mai erklärt. Er habe "immer ein Messer eingesteckt, falls mich jemand angeht".

Nach der Festnahme des Burschen hatte sich herausgestellt, dass dieser bereits am 8. September vor einem Supermarkt auf einen 42-Jährigen eingestochen hatte. Er hatte mitbekommen, dass der alkoholisierte Mann beim Erwerb einer Wodkaflasche die Kassierin belästigt hatte. Der Jugendliche mischte sich ein, stieß den Betrunkenen weg und wollte offenbar die Frau "rächen", als der Mann ins Freie trat, indem er diesem das Messer von hinten seitlich in die Flanke stieß.