Österreich

4 Monate nach Anzeige ist Blick auf Handy straffrei

Heute Redaktion
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Die Frau bleibt in der Schal-Causa straffrei.
Die Frau bleibt in der Schal-Causa straffrei.
Bild: iStock

Vier Monate hat es gedauert, bis eine 28-jährige Psychologin ihre Anzeige los ist. Die Frau war im Oktober 2017 mit einem Schal "teilverhüllt" ertappt worden.

Der Fall hatte bis weit über die Grenzen Österreichs hinaus Schlagzeilen gemacht. Nora F., 28 Jahre alt und Psychologin, war im Oktober 2017 am Lerchenfelder Gürtel in Wien unterwegs. Wie sie schilderte, hatte sie ihr Handy in die Hand genommen und nach unten auf das Display geschaut. Folge: Anhaltung durch die Polizei und eine Anzeige.

Begründet wurde die Causa mit dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz. Gegen dieses soll die Frau dadurch verstoßen haben, dass ihr Mund und ihre Nase beim Blick auf das Handy von ihrem Schal verhüllt wurden. Gegen F. wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, sie selbst wollte mit ihrem Fall dann das Verhüllungsverbot kippen.

Kuriose Vorgehensweise

Nun, vier Monate nach dem Vorfall, wurde das Verfahren laut "Standard" eingestellt. Kurios dabei: Wäre die "geständige" Frau verurteilt worden, wie es auch ihr Anwalt erwartet hatte, hätte sie das Verhüllungsverbot bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen können. So ist ihr dieser Weg verbaut. Noch kurioser: Weil die Frau ihr Vergehen zugab, wäre sie eigentlich zu verurteilen gewesen – für ihren Anwalt ein Zeichen, dass das Gesetz "in der vorliegenden Textierung nicht durchsetzbar" sei.

Wie der "ORF" berichtet, ist indes Ruhe um das Verbot eingekehrt. Seit Oktober habe es nach einer parlamentarischen Anfrage der Neos an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zwei Festnahmen gegeben. Die Polizei sprach von über 100 Amtshandlungen, zwei Drittel davon betrafen Burkas oder Niqabs. (red)

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