Rund zwei Jahre lang importierte der 35-jährige Unternehmer über 2.000 Fahrräder aus China. Um die regulären Zollgebühren zu umgehen, hatte er angegeben, dass die Fahrräder aus Bangladesch stammen und dafür die Ursprungszertifikate gefälscht. Dadurch "ersparte" er sich Abgaben in Höhe von rund 140.000 Euro. Doch dem Zollamt konnte er so nicht "davonradeln".
Nach einem Hinweis vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) begann 2019 die Prüfung der Warenimporte des Wiener Fahrradhändlers. Schon bald erhärtete sich der Verdacht, dass die Fahrräder nicht wie angegeben aus der Herstellung in Bangladesch importiert wurden, sondern mittels Ursprungszertifikatsfälschung chinesische Fahrräder in die Europäische Union, nach Österreich, eingeführt wurden. Gemeinsam mit dem Zollfahndungsteam Internet & Cybercrime konnte durch die Zurückverfolgung der Container nachgewiesen werden, dass diese tatsächlich nie in Bangladesch gewesen sind.
Mit einem Urteil, das im März 2022 am Landesgericht Wien gesprochen wurde, fand der langjährige Fall von vorsätzlichem Abgabenbetrug seinen Abschluss. Das Urteil für den Radhändler: eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 410.451 Euro. Das Schuldbekenntnis des Mannes wirkte sich in der Urteilsverkündung als strafmildernd aus. Allgemein ist Abgabenbetrug mit einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Haft bedroht.
"Mit seinem Betrug hat sich dieser Händler durch die Ausnutzung von Präferenzabkommen um die Einfuhrzollentrichtung gedrückt. Er wollte ein System ausnutzen, das es ermöglicht, durch vereinfachte Handelsabkommen bestimmte Regionen der Welt gezielt zu unterstützen. Die hervorragende Arbeit und die Ermittlungen unseres österreichischen Zolls haben in diesem Fall wieder einmal zum Schutz unseres Wirtschaftsstandortes geführt und einen wichtigen Beitrag zu fairen Wettbewerbsverhältnissen geleistet", zeigt sich Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zufrieden.