Österreich

46-Jähriger wegen versuchtem Skistock-Mord vor Gericht

Weil er laut Anklage 2019 versuchte einen Polizisten mit einem Skistock umzubringen, steht ein Deutscher heute in Salzburg vor Gericht. 

Heute Redaktion
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In der heutigen Verhandlung wird der Mordversuch eines Deutschen verhandelt. 
In der heutigen Verhandlung wird der Mordversuch eines Deutschen verhandelt. 
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Der Urlauber aus Bremerhaven (Deutschland) soll laut ORF in der Tatnacht am 22. März 2019 sturzbetrunken gewesen sein. Damals verließ der Deutsche ein Apres-Ski-Lokal in Flachau direkt an der Piste. Er soll daraufhin mehrere Personen grundlos verprügelt und einem Mann mit der Spitze des Skistocks mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Der Deutsche sagte, er könne sich nicht erinnern, er sei betrunken gewesen. "Ich hatte nicht die Absicht, jemanden zu töten oder schwer zu verletzen."

Vier Apres-Ski-Gäste, darunter drei Polizisten in Zivil, und ein Security-Mitarbeiter wurden an diesem späten Nachmittag durch die Attacken verletzt. Der Angeklagte sei mit "äußerster Brutalität" vorgegangen, sagte Staatsanwalt Roland Finster. Durch mehrmalige, wuchtige und gezielte Stich- und Stoßbewegungen mit der scharfkantigen Spitze des Skistocks gegen den Kopf und Gesicht eines Mannes habe es der 46-Jährige ernsthaft für möglich gehalten und sich damit abgefunden, einen Menschen töten zu können. Das Opfer erlitt Rissquetschwunden und Prellungen am Kopf.

"Was hat sich der Angeklagte dabei gedacht?"

Eine minimal andere Stichführung mit dem Skistock hätte auch tödliche Verletzungen herbeiführen können, sagte der Staatsanwalt. Er zitierte ein Sachverständigen-Gutachten, wonach ein Bruch des Schädels und lebensgefährliche Blutungen möglich gewesen wären. Finster warf dem Angeklagten versuchten Mord sowie absichtlich schwere Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung vor. "Eine der zentralen Fragen wird sein, was hat sich der Angeklagte dabei gedacht?"

Der Angeklagte, der als unbescholten gilt, wusste darauf keine Antwort. Sein damaliges Verhalten entspreche nicht seiner Persönlichkeit, sagte er. Er trinke normalerweise keinen Alkohol. Im Skiurlaub sei das anders, nach dem Konsum von "zwei Jagatee" habe er sich beim Skifahren immer gut gefühlt. Am 22. März habe er allerdings auf der Apres-Ski-Hütte gleich sechs Jagatee getrunken und nur einen Salat dazu gegessen, versuchte der Beschuldigte der Vorsitzenden des Geschworenengerichtes, Richterin Ilona Schalwich-Mozes, seine Erinnerungslücken zu begründen.

Deutscher Skiurlauber verprügelte Polizisten

Der Staatsanwalt hatte zuvor noch geschildert, wie aggressiv sich der Skiurlauber an gleich drei Tatorten verhalten habe und sich dabei auf Zeugenaussagen berufen. "Der Angeklagte wog damals 110 Kilo. Den zu stoppen, da haben auch Polizisten ihre Probleme." Zunächst soll der Unternehmer aus Bremerhaven laut einem Security-Mitarbeiter in dem Apres-Ski-Lokal ohne Grund einem Gast einen Faustschlag versetzt haben. Nachdem der Rabiate dann mit seiner Lebensgefährtin in einen Pistenbully gestiegen war, in dem auch die drei Polizisten in Zivil, die einen gemeinsamen Skitag verbracht hatten, ins Tal fuhren, habe der Deutsche "wie aus dem Nichts" angefangen, auf einen einzuschlagen, berichtete der Zeuge. "Ich fragte ihn, was ist da los? Er antwortete, 'es hat mir nicht gefallen, was die da gesprochen haben'."

Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch. Ein Polizist in Zivil, der offenbar nach dem Ausweis des Deutschen fragte, bekam ebenfalls einen Faustschlag verpasst. Ein Kollege und ein Security-Mitarbeiter versuchten den Tourist von weiteren Schlägen abzuhalten, sie wurden dabei aber ebenfalls verletzt. Der Angeklagte soll dabei mit dem Stock auf den Polizisten eingeschlagen haben. Dieser konnte den Hieben teils ausweichen, in dem er sich zur Seite rollte. Als das Pistenshuttle im Tal angekommen war, war die Stimmung laut Zeugen sehr aufgeheizt.

Urteil noch ausständig

Der Vorwurf des Mordversuches sei "völlig lebensfremd", sagte Verteidiger Markus Kobler und meinte, es gebe auch Widersprüche im Akt. "Der Angeklagte kann sich an die Vorkommnisse nicht mehr erinnern. Er war aber von Anfang an tatsachengeständig. Er hat den Fehler gemacht, dass er zu viel Alkohol konsumiert und die Wirkung unterschätzt hat."

Nach einem Gespräch mit seinem Mandanten in einer Verhandlungspause erklärte der Anwalt, in der Rückschau betrachtet habe es der Angeklagte für möglich gehalten, dass er mit seinen Handlungen Menschen verletzen beziehungsweise schwer verletzen konnte. "Es tut mir voll leid. Ich wollte niemanden verletzten, ich war nicht Herr der Lage", beteuerte der Beschuldigte, der wegen des Vorfalls in Untersuchungshaft saß, nach einer Beschwerde wieder enthaftet wurde.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com