Österreich

47-jährige Bergführerin nach Todeslawine verurteilt

Heute Redaktion
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2. März 2012: Eine mächtige Gleitschneelawine reißt im Salzburger Pinzgau sieben Schneeschuhwanderer mit. Ein 40-jähriger Urlauber stirbt, sechs Personen werden verletzt. Die 47-jährige Wanderführerin aus dem Pinzgau musste sich am Dienstag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung am Landesgericht Salzburg verantworten.

2. März 2012: Eine mächtige Gleitschneelawine reißt im Salzburger Pinzgau sieben Schneeschuhwanderer mit. Ein 40-jähriger Urlauber stirbt, sechs Personen werden verletzt. Die 47-jährige Wanderführerin aus dem Pinzgau ist am Dienstag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung am Landesgericht Salzburg zu zehn Monaten bedingter Strafe verurteilt worden.

Die Angeklagte hatte am Dienstag ein umfassendes und reumütiges Geständnis abgelegt.

Die Lawine hatte sich zur Mittagszeit etwa 200 Meter oberhalb der insgesamt 14-köpfigen Gruppe auf einem rund 40 Grad steilen Hang am Braunkogel, im Bereich Großvenediger gelöst.

Die Wanderführerin hat laut Staatsanwaltschaft das erforderliche Risikomanagement für eine Tour im freien Gelände nicht eingehalten:

Vorwürfe

So sei die Pinzgauerin trotz der Warnung im Lawinenbericht, dass die Lawinengefahr auf "erheblich" ansteigt, mitten am Vormittag und damit um bis zu zwei Stunden zu spät aufgebrochen, und hätte die Route nicht wählen dürfen, lautete ein Vorwurf.

Zudem habe sie die Teilnehmer der Tour - sie stammten aus Deutschland und der Schweiz - nicht in Abständen gehen lassen, wie dies aus Sicherheitsgründen notwendig gewesen wäre. Und drittens war die Gruppe dem Strafantrag zufolge nicht ausreichend mit Lawinensuchgeräten, Sonde und Schaufeln ausgerüstet.

47-Jährige reumütig

"Ich hätte wahrscheinlich früher weggehen sollen." Warum die gesamt Gruppe nicht mit einer Standard-Notfallausrüstung ausgerüstet war, wollte die Richterin wissen. "Weil wir eigentlich nur dort unterwegs sein sollen, wo wir diese nicht brauchen", antwortete die Beschuldigte. Wanderführer würden sich üblicherweise in einem Gelände aufhalten, wo diese Ausrüstung nicht erforderlich sei, ergänzte ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Ermacora aus Innsbruck.

Einer Angehörigen des verstorbenen Deutschen aus Nordrhein-Westfalen wurde ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.