48.000 Euro Strafe für Hundehalterin nach Biss

Eine 57-jährige Hundehalterin wurde vom Baselbieter Strafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten und einer Genugtuungszahlung von 50.000 Franken (rund 48.000 Euro) verurteilt. Davon gehen 30.000 Franken an eine Frau, der ihr Hund "fast den Arm abgerissen" hatte, 20.000 an deren Nichte, die bei dem Vorfall ebenfalls verletzt wurde.
Insgesamt 90.000 Franken zu bezahlen
Zudem muss die Beschuldigte weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren übernehmen – insgesamt beläuft sich die Summe auf über 90.000 Franken – etwaige Schadenersatzforderungen noch nicht einberechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Beschuldigte hatte ihre Bekannte gebeten, ihre Schäferhündin in ihrer Abwesenheit in den Garten zu lassen. Die Hündin griff die Frau dabei an und verletzte sie lebensgefährlich. Auch die vierjährige Nichte des Opfers erlitt Bisse.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, unter anderem wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und forderte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten für die Hundehalterin. Für die Verteidigung hingegen war es ein «tragischer Unfall», der aber nicht vor das Strafgericht gehört. Sie verlangte für ihre Mandantin einen Freispruch.
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