Österreich

48er-"Skandal": MA und Betroffener kontern

Was der Vizekanzler aufdeckte, sorgte für Aufregung. Der Betroffene und die MA 48 sagen aber: "Nicht rechtswidrig."

Heute Redaktion
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Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ortete anhand des Gehaltszettels eines MA48-Mitarbeiters einen Arbeitszeit-Skandal. Der Mann habe in einem exemplarischen Monat durchschnittlich 15 Stunden am Tag gearbeitet, 128 seiner 148 Überstunden seien in der Nacht gewesen.

Die MA48 und auch der Betroffene selbst kontern. Er arbeitete zwölf Jahre lang als Fahrer für den Streudienst in Winter, hat das Unternehmen vor einigen Jahren auf eigenen Wunsch verlassen. Der Personalchef der MA 48, Andreas Kuba, hat den Fall nun geprüft.

"Das kann nicht sein", sagt er zu Straches Anschuldigungen. "Der Mitarbeiter hat keinen Tag länger als zwölf Stunden maximal gearbeitet", verrät er "Wien heute". Dass dies für gewisse Dienste der Stadt erlaubt ist, sei mit der Gewerkschaft abgesprochen und so im Landesgesetz verankert.

Falsche Rechenmethode

Die präsentierten Gehaltszettel würden durch eine falsche Rechenmethode zustande kommen. In den dort angeführten Überstunden seien die Wochenende enthalten gewesen, da man die Normalarbeitszeit als Basis der Berechnung verwendete. Zur korrekte Berechnung der Überstunden hätte man die Wochenenden herausrechnen müssen, heißt es.

15 Stunden im Einzelfall

Kuba räumt jedoch ein, dass ein 15-Stunden-Arbeitstag in "Einzelfällen" zustande kommen könne. Normalerweise läuft der Winterdienst im Zweischichtbetrieb, zu je acht Stunden. Bei entsprechender Wettersituation können es zwölf Stunden werden.

"Gereinigt, bis fertig ist"

Und was sagt der Betroffene selbst, wann hat er 15 Stunden am Stück gearbeitet? Nur in einzelnen Fällen, sagt er: "Wenn der Silvesterpfad gereinigt wird, hat der Fuhrpark von 18 Uhr bis 6 Uhr Dienst. Aber der Silvesterpfad wird gereinigt, bis er fertig ist", erzählt er "Wien heute". Da ginge es dann auch mal bis 10 Uhr.

Ein weiteres Beispiel, wann 15 Stunden zustande kommen würden: Wenn ein Kehrauto einen Schaden hat. Der Fahrer muss dann solange beim Fahrzeug bleiben, bis eine Werkstatt das Gefährt abholen kommt: "Da kann es schon länger dauern. War natürlich nicht die Regel, war aber durchaus möglich", so der Betroffene.

(red)