Österreich

5 Freisprüche in Kärntner Entführungsprozess

Heute Redaktion
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Ein Geschworenengericht hat am Montag am Landesgericht Klagenfurt fünf der sechs wegen erpresserischer Entführung angeklagten Männer aus Bosnien-Herzegowina freigesprochen. Der sechste ist wegen schwerer Nötigung verurteilt worden. Nach dem Aussetzen des Wahrspruchs muss der Prozess allerdings wiederholt werden.

Die Anklage hatte den Männern vorgeworfen, ihren Villacher Geschäftspartner im Mai des vergangenen Jahres mehrfach bedroht und nach Laibach entführt zu haben, um Geld und Werkzeug zu erpressen. Es sei zwar keine brutale Gewalt angewandt und das Opfer auch nicht schlecht behandelt worden, für den Betroffenen sei die Situation dadurch aber nicht weniger bedrohlich gewesen, hatte Staatsanwalt Christian Gutschi bei Prozessbeginn erklärt. Die Angeklagten hätten von der Lebensgefährtin des Opfers 30.000 Euro gefordert. Die Männer wurden bei der Geldübergabe in Slowenien festgenommen.

Anwälte: Man habe Spaß miteinander gehabt

Die Beschuldigten hatten sich zur erpresserischen Entführung, auf die bis zu 20 Jahre Haft stehen, nicht schuldig bekannt. Die Verteidiger stellten den Tatbestand anders dar. Der Entführte sei freiwillig mitgefahren, man sei in Kaffeehäusern gesessen und habe Spaß miteinander gehabt. Der Villacher hätte jederzeit gehen können, Gewalt oder Waffen seien keine im Spiel gewesen, meinten die Anwälte.

Demnach liege nicht einmal eine Freiheitsentziehung vor, man könne bestenfalls von Nötigung sprechen. Darüber hinaus sei dem Villacher sehr wohl bewusst gewesen, dass er den Männern Geld schulde. Die Tat sei zwar nicht richtig gewesen, aber auch aus Unwissenheit um das österreichische Rechtssystem begangen worden.

Urteile ausgesetzt

Nach dem Wahrspruch der Geschworenen wurden die Urteile in drei Fällen ausgesetzt, die drei betroffenen Männer, die die vergangenen zehn Monate in Untersuchungshaft verbracht hatten, auf freien Fuß gesetzt. Wann das Verfahren wiederholt wird, ist vorerst unklar, der Staatsanwalt gab zunächst keine Erklärung ab. Das Aussetzen eines Wahrspruchs wegen "Irrtums der Geschworenen" kommt äußerst selten vor, in Klagenfurt war das seit Jahrzehnten nicht mehr der Fall.