Österreich

5 Jahre Haft für Brandstiftung bei Linz Textil

Heute Redaktion
Teilen

Ich weiß, dass ich kein Heiliger war, ich habe schon viel Blödsinn gemacht, aber bitte verurteilen sie niemanden für etwas, was er nicht getan hat, bat der mutmaßliche Linzer Feuerteufel Christian S. (26) am Donnerstag um Gnade. Der 26-jährige Ex-Mitarbeiter der Linz Textil AG ist heute am Landesgericht Linz in zwei von drei Fällen der Brandstiftung in dem Unternehmen schuldig, in einem Fall frei gesprochen worden.

Mehrere Tage lang hatte der Prozess gegen den jungen Linzer gedauert - Donnerstagnachmittag sprach ein Richter am Landesgericht Linz dann das Urteil:

Der Mann fasste für seine Brandlegungen fünf Jahre Haft aus und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vorgeschichte: Weil er in seiner Firma beim Rauchen erwischt worden war, kündigte man ihn fristlos. Dieser Umstand dürfte derartige Aggressionen in ihm ausgelöst haben, dass er sich rächen wollte. Wenige Tage vor Weihnachten ging eine Halle in Flammen auf, ein paar Tage später erneut. Die Kripo vermutete damals einen technischen Defekt. Als es im Jänner dann erneut brannte, war aber klar: Hier ist ein Zündler am Werk.

Christian S. wurde von einer Überwachungskamera gefilmt, zudem wurden DNA-Spuren gesichert - Haftbefehl! Seither beteuerte der junge Mann gemeinsam mit seinem Linzer Anwalt Andreas Mauhart, zu Unrecht verdächtigt zu werden.

Keine Strafe bekam er für den ersten Brand am 20. Oktober 2009 in der Linz Textil, weil zwar eine hohe Verdachtslage bestand, es aber keine Beweise gab, so der Richter. Zwei weitere Brandstiftungen konnten ihm jedoch nachgewiesen werden. Die Gesamtschadenssumme in der Firma beträgt 12,3 Millionen Euro, der Angeklagte wurde zu zwölf Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Dieser Betrag wurde der Versicherung zugesprochen.

Gestörte Persönlichkeit

Verurteilt wurde der Angeklagte auch wegen Brandstiftung in der Wohnung seiner Ex-Freundin und wegen Sachbeschädigung am Auto eines Nachbarn. Frei gesprochen wurde er vom Verdacht, den Wagen des neuen Freundes seiner Ex-Partnerin angezündet zu haben.

Der Staatsanwalt war von der Schuld des Angeklagten "felsenfest überzeugt". Der Mann, der bis zuletzt alles leugnete, nehme es mit der Wahrheit nicht so genau. Dies bestätigte auch ein Gutachten, das dem Angeklagten zwar Zurechnungsfähigkeit, aber eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigte.