Parkplätze mit Strafzettel-Garantie gibt es jetzt in der Hietzinger Hauptstraße in Wien-Hietzing. Dort sorgt seit Einführung der Kurzparkzone ein rund fünf Meter hohes Verkehrsschild mit drei Botschaften für Reizüberflutung bei den Autofahrern - und Verwunderung bei den Passanten.
Laut Büro von Verkehrsstadträtin Ulli Sima ist das mehr als fünf Meter hohe Verkehrsschild mit drei Tafeln zwar ungewöhnlich, aber doch legal. Zwei Verkehrszeichen pro Steher sind erlaubt, Kurzparkzonen-Taferl sind ein eigenes Kapitel und von dieser Regelung ausgenommen. Und darum sind hier sogar die drei angebrachten Schilder okay.
Auf "Heute"-Anfrage zitiert ein Sprecher der Verkehrsstadträtin aus dem Gesetzestext: "Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche darf bei Anbringung auf einer solchen Fläche nur in Ausnahmefällen weniger als 2,20 m betragen, eine maximale Höhe ist nicht geregelt."
Und weiter heißt es: Die maximale Anzahl von Verkehrszeichen ist im § 48 Abs. 4 StVO geregelt: Auf einer Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen (wie Standsäulen, Rahmen, Träger und dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenverkehrszeichen angebracht werden; dies gilt nicht
1. für eine Kundmachung nach § 25 Abs. 2 oder § 44 Abs. 4,
2. für die Anbringung der Hinweiszeichen „Wegweiser“ sowie
3. für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt miteinander in Zusammenhang steht.“
"Da es sich bei einer Kundmachung nach § 25 Abs. 2 um Kurzparkzonen handelt, ist die Kundmachung wie auf dem Foto abgebildet StVO-konform. Es handelt sich aber in der Tat um eine Seltenheit", so ein Sprecher der Stadträtin zu "Heute".