Niederösterreich

5 Millionen Euro für Forschungseinrichtungen vom Land

Das Land Niederösterreich legt für Unternehmen und Forschungseinrichtungen einen neuen Fördercall für Forschungsinfrastruktur auf.

Teilen
Kerstin Koren, Leiterin der Wirtschaftsabteilung des Landes NÖ und Landesrat Jochen Danninger bei einem 3D-Drucker in Wiener Neustadt
Kerstin Koren, Leiterin der Wirtschaftsabteilung des Landes NÖ und Landesrat Jochen Danninger bei einem 3D-Drucker in Wiener Neustadt
Raphaela Simon

Damit können in Niederösterreich unter anderem Elektronenmikroskope, Laborausstattung oder IT-Infrastruktur für komplexe Computersimulationen angeschafft werden können, die einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften und Digitalen Wandel in Niederösterreich leisten, legt das Land für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und deren Kooperationen einen neuen Fördercall für Forschungsinfrastruktur im Umfang von fünf Millionen Euro auf. 

Erstmals derartige Summe

„Mit dieser Förderung für den Aufbau von Forschungsinfrastruktur nutzen wir Mittel der Europäischen Union, damit der Standort Niederösterreich den digitalen Wandel noch besser meistern kann. Darüber hinaus erwarten wir uns auch Projekte, die einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften leisten. Denn um die Ziele des Green Deals zu erreichen, müssen wir verstärkt auf Innovationen setzen. Dazu leistet die Förderung, die mit fünf Mio. Euro dotiert ist, einen Beitrag. Das ist das erste Mal, dass wir in Niederösterreich eine derart große Summe für die Förderung von Forschungsinfrastruktur bereitstellen können,“ betont Wirtschafts- und Technologielandesrat Jochen Danninger.

Die Projekte werden zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung („REACT-EU“) finanziert. Im Rahmen dieser Förderaktion werden Forschungs- und Entwicklungs-Infrastrukturvorhaben gefördert, die sowohl von Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen angeschafft werden.

Von Jury bewertet

Die Anträge werden hinsichtlich wissenschaftlicher Neuheit, Standortentwicklung, Verwertungspotenzial, Leistungsfähigkeit und insbesondere Nachhaltigkeit und Digitalisierung von einer Expertenjury bewertet. Das Projektvolumen muss mindestens 800.000 Euro betragen.

Das Impulsprogramm tritt mit 20. September 2021 in Kraft und gilt bis 18. Oktober 2021. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben und kann maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten bei wirtschaftlicher Nutzung und maximal 80 Prozent der förderbaren Kosten bei nicht wirtschaftlicher Nutzung betragen.

;