Mit teils lustigen Kampagnen (wie einem Grinch-Video) vermittelte die Wiener Polizei unter anderem auf sozialen Medien, dass diese Weihnachten in der Hauptstadt sicher sein sollen – "Heute" berichtete. Einigen Fahrzeugenkern dürfte dies aber entgangen sein, dafür sind sie nun ihre Führerscheine los. Ein Auto wurde sogar eingezogen. Die Gürtel-Bilanz zu Weihnachten.
Im Rahmen einer Verkehrsschwerpunktaktion der Polizeiinspektion Westbahnhof zogen Polizisten in der Nacht auf den Stefanitag mehrere massiv zu schnell fahrende Lenker aus dem Verkehr.
Der erste Raser ging den Beamten gegen 1.45 Uhr ins Netz: Ein Iraker (27) wurde mittels Lasermessgerät mit 95 km/h geblitzt, der Lenker fiel zudem durch mehrere unvermittelte Spurwechsel ohne Blinken im dichten Verkehr auf. Dem 27-Jährigen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.
Lange musste die Polizei nicht auf den nächsten Raser warten, denn: Gegen 03.00 Uhr wurden am Mariahilfer Gürtel zwei Autos im Zuge eines augenscheinlichen Wettrennens angehalten. In einem Fahrzeug befand sich eine 22-jährige Bosnierin – auch sie fuhr 95 km/h statt der erlaubten 50, der Schein ist auch in diesem Fall weg.
Im zweiten Fahrzeug saß ein 24-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger, dessen Fahrzeug mit 93 km/h gemessen wurde. Auch ihm wurde der Führerschein abgenommen. Kurios: Gegen den Bulgaren waren bereits vier Tage zuvor mehrere Anzeigen wegen auffälligen Fahrverhaltens erstattet worden. Zudem war ihm zuvor eine Kennzeichentafel eines anderen Fahrzeugs abgenommen worden. Der Mann zeigte sich gegenüber den Beamten aggressiv und uneinsichtig.
Gegen 03.30 Uhr ging der Polizei dann ein weiterer Junglenker ins Netz: Am Neubaugürtel nahmen die Beamten erneut zwei Autos wahr, die sich offensichtlich ein Wettrennen lieferten. Dabei wurde ein 17-jähriger Lenker mit ungeklärter Staatsangehörigkeit mit 95 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. Ihm wurde der Probeführerschein vorläufig abgenommen.
Der zweite Lenker, ein 18-jähriger österreichischer Staatsbürger, wurde mit 113 km/h gemessen. In diesem Fall wurde sowohl der Probeführerschein abgenommen als auch das Fahrzeug beschlagnahmt.