Wien

500-Euro-Furz aus Wien geht um die Welt

Mitja M. soll 500 Euro Strafe zahlen, weil er vor Wiener Polizisten einen "massiven Darmwind" abließ. Das Lüfterl schlägt jetzt international Wellen.

Roman Palman
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    Mitja M. (22) soll für einen Furz im Beisein von Polizisten 500 Euro bezahlen.
    Mitja M. (22) soll für einen Furz im Beisein von Polizisten 500 Euro bezahlen.
    Sabine Hertel

    "Leider kommt er allzu oft, ohne Warnung, unverhofft" – Der eigene Körper kann jeden Menschen mal gänzlich ungeniert im Stich lassen, das wussten "EAV"-Urgesteine Klaus Eberhartinger und Thomas Spitzer schon vor rund 30 Jahren. Mit dem Song "Einer geht um die Welt" schufen sie 1990 eine humoristische Ode an die Flatulenz, die seither Kultstatus genießt. Dass drei Jahrzehnte später tatsächlich ein Furz um die Welt gehen würde, hatten die Musiker damals aber nicht riechen können.

    Denn das Lüfterl, das Mitja M. aus Wien gegenüber Polizeibeamten entwichen ist, schlägt nun international Wellen. Rund um den Globus haben Medien von der skurrilen Misere des 22-Jährigen Wind bekommen. Zahlreiche Schlagzeilen, von "Bild" über "New York Times" und indischen Tageszeitungen (siehe Diashow oben) berichten über die 500-Euro-Strafe, die dem Wiener Studenten für seinen laut Exekutive "lauten" und "massiven Darmwind" nun blühen. Das serbische Boulevardblatt "Alo!" stilisierte den Vorfall scherzhaft sogar zum "Gasangriff" auf die Polizei hoch.

    "Will furzen können, wo immer ich will"

    Die Wiener Polizei reagierte auf die Veröffentlichung des Anzeigepapiers mit einer Sachverhaltsdarstellung auf Twitter. Diese las sich fast wie ein Krimi: "Er [Mitja M., Anm.] erhob sich leicht von der Parkbank, blickte die Beamten an und ließ offenbar in voller Absicht einen massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten ab."

    "Als ich gefurzt hab', haben die Polizisten sogar gelacht und einer meinte noch, dass ich mir jetzt lieber Mal eine frische Unterhose anziehen soll", schildert hingegen der "Täter" im Gespräch mit "Heute". Er selbst hat spätestens seit dem Eintrudeln der Anzeige nichts mehr zu lachen. 500 Euro soll er zahlen, oder als Ersatz fünf Tage hinter Gitter verbringen – für einen Furz! 

    Ehrenbeleidigung und Störung der öffentlichen Ruhe?

    Rechtlich gesehen ist Darmwind übrigens nicht gleich Darmwind. Auch dabei gibt es Unterschiede, wie Jurist Georg Zanger gegenüber dem TV-Sender PULS4 erklärt: "Grundsätzlich gibt es keine Gesundheitsbestimmungen im Strafgesetz über das Verhalten des eigenen Körpers. Wenn ich eine solche Äußerung mache und dabei auch zeige, dass ich den Beamten beleidigen will, dann könnte das durchaus eine Ehrenbeleidigung sein. Darüber hinaus kann das auch eine Störung der öffentlichen Ruhe sein, wenn Menschen dort herumstehen und die diese Äußerung als Beleidigung wahrnehmen."

    Mitja M. will die Strafe für sein "Versehen" anfechten und Einspruch einlegen: "Weil ich der Meinung bin, dass ich dafür, dass ich unabsichtlich einen Schas g'lassen habe – in sicherer Entfernung von Polizeibeamten – eigentlich keine 500 Euro, aber auch keine 50 Euro, zahlen muss. Das ist ein biologischer Prozess des menschlichen Körpers und dafür sollte ich nicht bestraft werden", so der 22-Jährige. "Ich will furzen können, wo immer ich will, wenn ich muss." 

    Kann ja schließlich mal passieren. Um es mit den Worten der "EAV" zu sagen: "Er ist jedem schon entsprungen, er ist jedem schon entfloh'n, ganz egal, ob du arm bist oder reich! [...] Einem Pfurz, dem ist das schnurz. Vor ihm sind alle Menschen gleich!"

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