Niederösterreich

5.000 € Strafe! Arzt half Vater aus Mitleid für Stempel

Ein Vater aus NÖ hatte in der Pandemie einen fristgerechten Check für den Mutter-Kind-Pass versäumt. Ihm drohte der Wegfall von 2.600 € Kindergeld.
04.05.2023, 18:18
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Wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung mussten sich ein dreifacher Jungvater und eine Kinderärztin aus NÖ am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. 

Verlust von 2.600 Euro drohte

Der Vater (36) hätte am 4. März 2022 mit seiner Tochter eine Untersuchung für den Mutter-Kind-Pass gehabt. Der Termin war für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes wichtig, sonst drohte eine Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Höhe von 2.600 Euro. 

Nur: Eine Coronaerkrankung der zu untersuchenden Tochter sowie ein Absonderungsbescheid für den Vater machte eine Wahrnehmung des Termines unmöglich. Der neue Termin am 4. Mai 2022 war allerdings bereits außerhalb der Frist.

Honorarnote rückdatiert

Der 36-Jährige konnte den Sachverhalt bei der auszahlenden Versicherung nicht klären, eine Honorarnote samt Eintrag im Mutter-Kind-Pass musste her. Also suchte der Familienvater das Gespräch mit der Medizinerin. Die unter Zeitdruck und Stress stehende Kinderärztin hatte Mitleid mit dem ebenfalls unter Druck stehenden Vater und stellte die gewünschte Honorarnote (rückdatiert auf März, Anm.) für die Versicherung aus.

Mutter-Kind-Pass

Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede schwangere Frau mit Wohnsitz in Österreich vom betreuenden Arzt einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind 5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten 5 Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen.

Damit musste auch die Akademikerin auf die Anklagebank in Wr. Neustadt. Jedoch konnte der Richter keine Betrugsabsicht erkennen, nur der Vorwurf der Urkundenfälschung blieb aufrecht. Zum Vorwurf der Urkundenfälschung zeigten sich Vater und Ärztin auch geständig. Urteile: 80 Sozialstunden für den Vater, 5.000 Euro Geldbuße für die Medizinerin im Rahmen einer Diversion (nicht rechtskräftig).

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