Motor

Pickerl-Änderung – das müssen Autofahrer jetzt wissen

Ab dem 2. Februar 2023 bekommt das "Pickerl" in Österreich eine Rundum-Erneuerung, die einiges verändert. Das müssen Autobesitzer dazu zu wissen.

Roman Palman
Ab 2. Februar 2023 gibt es eine Neuerung beim §57a-Pickerl in Österreich.
Ab 2. Februar 2023 gibt es eine Neuerung beim §57a-Pickerl in Österreich.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Der regelmäßige Besuch in einer Werkstatt zum "Pickerl"-Termin gehört zum Autofahren wie das Amen zum Gebet. Mit der 57a-Begutachtung, so der offizielle Begriff, wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Ausstoß von Schadstoffen und Lärm des Fahrzeugs nach aktuellem Stand der Technik überprüft.

Ab dem 2. Februar 2023 gibt es nun aber deutliche Änderungen beim Pickerl: Das §57a-Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen.

Für Konsumenten bringt das Vorteile, erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc: "Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden".

So soll das §57a-Gutachten in Österreich künftig aussehen.
So soll das §57a-Gutachten in Österreich künftig aussehen.
ÖAMTC

Nicht jeder sieht die sensiblen Daten

Das Pickerl, welches auf das Fahrzeug geklebt wird, bleibt allerdings, wie es ist."Es wird also nicht möglich, dass jede/r einfach die sensiblen Fahrzeugdaten von geparkten Kfz mit einem QRCode-Scanner einsehen kann", beruhigt unterdessen Erich Groiss, Technischer Koordinator beim ARBÖ, besorgte Autobesitzer.

"Die QR-Codes dienen dazu, dass die Zulassungsbesitzerin oder der Zulassungsbesitzer eine elektronische Version des Gutachtens seines Kfz aus der zentralen Gutachtendatenbank abrufen und auf dem Smartphone abspeichern können“, erklärt Groiss weiter.

Allerdings reicht es nicht, nur den QR-Code zu scannen, eine Sicherheitsstufe wurde eingebaut: Die jeweilige Gutachtennummer muss vorab eingegeben werden, um das Gutachten digital aufrufen zu können. "Hat man den Bericht vorab am Handy gespeichert, muss man nicht mehr daran denken, das Gutachten in Papierform mitzunehmen, sollte es benötigt werden. Ein klarer Vorteil für die Autofahrerinnen und Autofahrer".

Was jetzt zusätzlich überprüft wird

Doch nicht nur oberflächlich ändert sich etwas, es wird auch eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System muss nun ebenfalls im Rahmen der §57a-Begutachtung überprüft werden.

eCall ist ein bordeigenes Notrufsystem, das aus Sensoren, GPS-Einheit sowie Freisprecheinrichtung besteht. Durch Drücken des SOS-Knopfs oder wenn bei einem schweren Unfall die im Auto eingebauten Crash-Sensoren Alarm schlagen und z.B. den Airbag auslösen, wird automatisch ein Signal an die Notrufnummer 112 übermittelt. Es soll vor allem die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Blaulicht-Retter deutlich verkürzen.

Ab Mai werden Verbrauchsdaten gesammelt

Weitere Änderungen beim Pickerl stehen dann im Frühjahr an: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden.

Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums von Leonore Gewessler (Grüne) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.

Erstes Ziel ist dabei die Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist aber strikt gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie der Fahrzeugidentifizierungsnummer.

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