Österreich

60 (!) Strafe wegen fehlender Kreuzerl

Heute Redaktion
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Bild: Hertel Sabine

Von 19 bis 22 Uhr wollte Anita U. ihr Auto in einer Kurzparkzone in Mariahilf abstellen. Dazu füllte sie drei Stunden- Parkscheine aus - mit identem Datum und identer Uhrzeit.

Von 19 bis 22 Uhr wollte Anita U. ihr Auto in einer Kurzparkzone in Mariahilf abstellen. Dazu füllte sie drei Stunden- Parkscheine aus – mit identem Datum und identer Uhrzeit.

Ihr Fehler: Nur beim ersten Schein kreuzte sie auch die Minutenangabe an. Dieses Versehen könnte für die Pflegehelferin teuer werden. Denn die Parksheriffs griffen mit voller Härte durch. Die verhängte Strafe: 60 Euro oder zwölf Stunden Ersatzfreiheitsstrafe. Zu Unrecht, meint sie: "Ich habe die Parkgebühr in voller Höhe entrichtet und die Scheine entwertet." Die MA 67 sieht das anders: "Die Minuten hätten bei allen drei Scheinen angekreuzt werden müssen."

bob