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61-Jährige schlägt kranken Partner mit Krücke tot

Eine schizophrene Frau wurde in der Schweiz wegen Mordes an ihrem Partner schuldig gesprochen. Doch eine Strafe erwartet die Kenianerin nicht.

Heute Redaktion
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Ansicht des Gerichtsgebäudes von Süden.
Ansicht des Gerichtsgebäudes von Süden.
Bild: WikimediaCommons/Adrian Michael, CC BY-SA 3.0

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag eine schizophrene Frau wegen Mordes verurteilt. Zwar wird die Tat nicht mit einer Strafe gesühnt. Die Frau muss jedoch eine stationäre therapeutische Maßnahme absolvieren.

Die heute 61-Jährige hat im April 2015 ihren Partner, einen pflegebedürftigen Schweizer, im Streit getötet. Sie schlug unzählige Male mit seiner Krücke auf ihn ein – kaum ein Körperteil von ihm blieb unverletzt. Anschließend verließ sie die Wohnung und kehrte erst am Morgen zurück, während der Mann qualvoll und über Stunden seinen Verletzungen erlag.

"Es liegt eine schockierende und brutale Tat vor", sagte der Richter bei der Urteilseröffnung und sprach von einem "Akt der Gewalt". Es sei kaum zu glauben, dass dies mit einer Krücke aus Leichtmetall überhaupt möglich gewesen sei. "Es muss daher eine heftige, rücksichtslose und brutale Gewaltanwendung gewesen sein." Auch dem Obergericht bleibe – wie schon der Vorinstanz im Mai 2017 – nur der Tatbestand Mord möglich.

Frau ist schizophren

Allerdings ist die Frau, die 1990 aus Kenia in die Schweiz kam, wegen ihrer Schizophrenie nicht schuldfähig. "Aber auch Schuldunfähige können vorsätzlich handeln", betonte der Richter. Zwar wusste sie laut dem Richter, was sie tat, ihr fehlte aufgrund des durch die Krankheit ausgelösten psychotischen Schubs aber die Steuerungsfähigkeit.

"Damit kommt eine Strafe nicht infrage", sagte der Richter. Dass sie nun keine Strafe erhalte, sei die Konsequenz ihrer Geisteskrankheit. "Umso wichtiger ist es, dass die Maßnahme fortgeführt wird." Die Frau befindet sich seit August 2017 im vorzeitigen stationären Maßnahmenvollzug – und spricht laut Zwischenbericht auf die Behandlung an.

Wie lange sie noch in Behandlung bleiben muss, kann nicht abgeschätzt werden. "Es wird einige Zeit dauern, bis die Krankheit im Griff ist", sagte der Richter, für den es "kein alltäglicher Fall mit alltäglichem Ausgang" war. Es sei immer bemerkenswert, wenn ein derartiges Gewaltverbrechen ungesühnt bleibe.

"Wollte ihn nicht umbringen"

Die Beschuldigte gab vor Obergericht zu, ihren Freund mit einer Krücke geschlagen zu haben. "Ich wollte ihn aber nicht umbringen", sagte sie. Außerdem habe sie unter Alkohol- und Drogeneinfluss die Kontrolle verloren und wisse nicht mehr genau, was alles passiert sei.

"Ich weiß nicht, ob ich ihn getötet habe", sagte die 61-Jährige. "Er war krank. Vielleicht ist er auch daran gestorben." Bevor sie die Wohnung verließ, habe sie noch mit ihm gesprochen und nicht gesehen, dass er verletzt war.

Verteidigung: Es war kein Mord

Ihre Verteidigerin hatte gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich Berufung eingelegt und vergeblich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder eventuell Totschlags gefordert. Für sie ist Qualifikation für Mord nicht gegeben.

"Meine Mandantin muss sich in der Therapie mit dem gerichtlich anerkannten Tathergang auseinandersetzen und nicht mit dem, was sie tatsächlich erlebt hat. Das führt zu einer Diskrepanz", nannte sie unter anderem als Grund für die Berufung.

Auch schloss sie eine mögliche Dritttäterschaft nach wie vor nicht aus. So nehme ihre Mandantin beispielsweise an, dass später eine weitere Person in der Wohnung war. Zudem fehle ein Schlüssel.

Dieser Hypothese widersprachen sowohl der Staatsanwalt, der die Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils forderte, wie auch das Obergericht: "Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Dritttäterschaft." (bee)