Niederösterreich

7-Jährige wog nur 13 Kilo, Pflegemutter vor Gericht

Der Fall rund um ein abgemagertes, verwahrlostes Mäderl (9) erschütterte NÖ: Heute musste die Pflegemutter erneut auf die Anklagebank.

Teilen
Pflegemutter vor Gericht
Pflegemutter vor Gericht
privat

Der Fall rund um ein heute neunjähriges Mädchen hatte für Bestürzung weit über die Landesgrenzen Niederösterreichs gesorgt: Am heutigen Mittwoch musste die Mostviertler Pflegemutter - nach einigen Prozessvertagungen - erneut in Sankt Pölten auf die Anklagebank.

Mit 18 Monaten zu Pflegemutter

Rückblick: Die Kleine hatte drogensüchtige, leibliche Eltern und war mit 18 Monaten zur Pflegemutter in den Bezirk Amstetten gekommen. Die 44-Jährige ist selbst dreifache Mutter erwachsener Kinder. Die Frau erhielt für das "neue" Kind Pflegegeld der Stufe 4.

Die Kleine soll zwar bereits im Kindergarten unter Mangelerscheinungen gelitten haben, doch lang fiel die optische Schieflage nicht auf. Denn: Wurde eine Pädagogin stutzig oder gar lästig, wurde laut Anklage das Mäderl aus dem Hort genommen.

Nur 13 Kilo als Siebenjährige

Doch mit der Schulpflicht soll es mit der Kleinen bergab gegangen sein: Mit sieben Jahren wog das Mädchen nur noch 13 Kilogramm ("Heute" berichtete). Die Direktorin der Sonderschule (Anm.: Kind war teils in Sonderschule, teils in normaler Volksschule): „Das Kind war von 7 bis 17 Uhr bei uns und wirkte immer kraftlos.

Die Mutter sagte stets, dass es nur einen Viertel Liter Wasser trinken und nur das Mitgegebene essen dürfe. Das mitgebrachte Essen war wenig und zum Beispiel ein spezielles Brot, Maissticks oder Sauerkrautsaft.“ Die Direktorin weiter: "Grundsätzlich aß das Mädchen gerne, hatte ich den Eindruck. Wir gaben dem Mäderl, wenn es Hunger hatte, dann halt Erdäpfel. Doch dann fehlte die Kleine tagelang in der Schule. Die Begründung der Mutter: Die Kleine hätte Bauchschmerzen wegen des Verzehrs der Erdäpfel."

Lebkuchenhaus verputzt

Weitere mutmaßliche, tragische Höhepunkte im Leben des Mädchens: Eine verschimmelte Jausenbox, die Kleine aß vor lauter Hunger das Zier-Lebkuchenhaus der Schule und soll auf einem Parkplatz aus einer Wasserlacke getrunken haben.

Einer Psychologin gegenüber soll die Kleine gesagt haben: „Wenn Du nicht brav bist, wirst Du gefesselt“. Diese Bemerkung ist insofern von Bedeutung: Das Kind hatte leichte Schrammen bzw. Spuren an den Sprunggelenken. Möglich, dass das Kind fixiert worden war.

Jugendamt schlampig?

Erwähnenswert: Immer wieder musste das Kind krankheits- oder schwächebedingt ins Spital, nahm dort stets ordentlich zu, kam nach Hause und nahm wieder ab. Das Jugendamt besuchte trotz ständiger Interventionen die Mutter in drei Jahren nur sieben Mal (Anm.: davon sechs Mal angekündigt, da war alles in Ordnung, nur einmal ohne Ankündigung). Mittlerweile lebt die Kleine in einer Wohngruppe in Wien. Mehr zur Causa lesen Sie hier.

Die angeklagte Pflegemutter wirkte vor Gericht (Anm.: Verhandlung lief seit Sommer 2020, mehrere Prozesstage gab es, immer vertagt) meist bemüht, konnte mehrere Atteste bezüglich einer Nahrungsmittelunverträglichkeit des Kindes vorlegen. Der jetzige Gutachter widerspricht dem: "Das Kind hat keine Nahrungsmittelunverträglichkeiten."

Am Mittwoch musste die Verhandlung wieder vertagt werden, es fehlten wichtige Zeugen. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Mehr zum Thema
;