Wien
70-Jähriger bekam 17 Jahre Haft für drei Überfälle
Obwohl er insgesamt schon 43 Jahre abgesessen hat, beging ein Wiener (70) drei Überfälle. Montag stand er vor Gericht.
70 Jahre - und kein bisschen weise: So könnte man jenen Angeklagten beschreiben, der am Montag wegen Raubes vor Gericht stand. Karl M. (Name geändert) saß einen Großteil seines Lebens in Haft, insgesamt bereits 43 Jahre. Schon 1969 wurde der mutmaßliche Berufskriminelle zum ersten Mal verurteilt. Zum letzten Mal aus der Haft entlassen wurde der Wiener vor vier Jahren, im Jahr 2018. Schnell kam er wieder auf die schiefe Bahn.
Überfälle aus Geldnot
Im Frühjahr 2021 soll der 70-Jährige drei Raubüberfälle begangen haben. Zuerst raubte er angeblich eine Trafik und einen Großmarkt aus. Dann probierte er es im August in einer Postbank-Filiale in der Prager Straße in Wien-Floridsdorf. Dort hatte der Verdächtige kein Glück, er wurde nach kurzer Flucht in einer Wohnhausanlage in der Brünner Straße festgenommen. "Bitte geben sie ihm kein Todesurteil", appellierte Verteidiger Herbert Eichenseder an den Schöffensenat.
Beute reichte nicht
Er habe nach der Haftentlassung 20 Bewerbungen geschrieben, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Niemand habe ihn einstellen wollen, ihm sei das Geld ausgegangen. Da er eine Zahnarzt-Rechnung bezahlen musste und seiner Tochter (7) ein Fahrrad kaufen wollte, sei er auf kriminelle Ideen gekommen. Zuerst habe er sich eine Schreckschuss-Pistole zugelegt, dann sei er zu dem Schluss gekommen "ich muss was machen".
Der erste Überfall habe kaum zehn Sekunden gedauert. Er habe die Angestellte mit der Waffe bedroht und über 800 Euro erbeutet. Damit kam er aber nicht weit, daher entschied er sich für einen zweiten Überfall. Diesmal mit dem Ziel, "ein paar Tausender" zu erbeuten. Doch das Geld reichte wieder nicht lange. "Da mach ich das auch noch", habe er sich vor dem Überfall auf die Postbank gedacht. Die überfallene Angestellte musste ihren Job aufgeben, sie kann aus Angst keine Post mehr betreten. Sie leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Haft bis ins hohe Alter
Karl M. wurde gestern nicht rechtskräftig zu 17 Jahren Haft verurteilt. Sollte er die Strafe absitzen, wäre er zum Zeitpunkt der Entlassung 87 Jahre alt.