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70-Jähriger verging sich an Kindern, dann an Enkeln

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein 70-jähriger Pensionist ist im Schweizer Kanton Luzern zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte im Zeitraum von 2011 bis zu seiner Verhaftung 2014 seine beiden Enkelkinder sexuell missbraucht. Der Pensionist ist Wiederholungstäter: Bereits 2003 wurde er wegen Missbrauchs seiner sieben Kinder verurteilt.

Über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg hat sich ein 70-Jähriger im Schweizer Kanton Luzern wiederholt an seinen beiden Enkelkindern vergangen. Zu den sexuellen Übergriffen gegen die Kinder, die bei Beginn der Taten fünf und drei Jahre alt waren, kam es, als der Großvater seine Enkel beaufsichtigte. So rieb er etwa Salben in ihren Schamgegenden ein, küsste sie auf die Lippen, legte sich mit ihnen nackt ins Bett und badete sie trotz Verbot durch die Mutter.

18 Monate Haft

Dafür wurde er am Kriminalgericht Luzern zu 18 Monaten Haft verurteilt, wovon er bereits ein Jahr in Untersuchungshaft abgesessen hat. Außerdem darf der Großvater keinerlei Kontakt zu seinen Enkelkindern aufnehmen. Er darf generell nicht mehr mit Kindern arbeiten und muss sich weiter einer psychiatrischen Behandlung unterziehen. Zudem muss der Pensionist seinen Alkoholkonsum kontrollieren lassen.

Bereits im Jahr 2003 war er in zweiter Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich von 1980 bis 1996 an seinen sieben eigenen Kindern vergangen hatte. Sie waren zum jeweiligen Tatzeitpunkt zwischen drei und zehn Jahre alt.