Österreich

78-Jähriger soll Ehefrau ermordert haben

Heute Redaktion
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Ein 78-jähriger Oststeirer musste sich am Montag im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat verantworten. Er soll vor fast genau zwei Jahren seine Ehefrau mit einem Gewehr erschossen haben. Der Mann hatte bisher die unterschiedlichsten Tatvarianten erzählt, vor Gericht wollte er sich an gar nichts mehr erinnern. Zu seiner Zurechnungsfähigkeit gibt es mittlerweile zwei unterschiedliche Gutachten.

Ein 78-jähriger Oststeirer musste sich am Montag im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat verantworten. Er soll  vor fast genau zwei Jahren seine Ehefrau mit einem Gewehr erschossen haben . Der Mann hatte bisher die unterschiedlichsten Tatvarianten erzählt, vor Gericht wollte er sich an gar nichts mehr erinnern. Zu seiner Zurechnungsfähigkeit gibt es mittlerweile zwei unterschiedliche Gutachten.

Am 23. Juni 2011 kam der Landwirt mit seiner Ehefrau von einem Buschenschankbesuch nach Hause. Als die Frau sich ins Bett legte, soll er ihr mit einem Kleinkalibergewehr aus nächster Nähe in den Kopf geschossen haben. Anschließend fuhr er mit dem Traktor zu seiner Tochter und erzählte, dass seine Frau herumgeschossen habe und nun tot sei. Er selbst hatte einen Streifschuss abbekommen, dieser dürfte aber von seinem eigenen Hantieren mit der Waffe stammen, so der Gutachter.

Angeklagter gibt Erinnerungslücken an

Der 78-Jährige gab bei der Befragung vor Gericht an, sich an nichts erinnern zu können. "Die Sache ist schon so lange her", wiederholte er immer wieder. "Das ist so entsetzlich, ich kann mir nicht vorstellen, was passiert ist", war alles, was er dazu sagen konnte. "So, wie er sich heute gibt, ist er nicht", meinte Staatsanwältin Verena Neuberger in ihrem Eröffnungsvortrag. Sie glaubte nicht an die ausgeprägten Erinnerungslücken, sondern eher an eine Verteidigungsstrategie.

"Die Tat ist nicht zu entschuldigen, ich möchte sie nicht schönreden", betonte Verteidiger Oliver Graf. Die zentrale Frage sei, ob der Mann nun zurechnungsfähig war oder nicht. Genau das dürfte noch zu einigen ungelösten Problemen führen, gibt es doch mittlerweile zwei Gutachten, die diesbezüglich zu unterschiedlichen Ansichten kommen.

Widersprüchliche Gutachten

Während der psychiatrische Sachverständige Friedrich Rous der Ansicht ist, dass der Oststeirer nicht zurechnungsfähig sei, kam seine Kollegin Adelheid Kastner in einem neuen Gutachten zu dem Schluss, dass der Mann sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden kann. Jetzt geht es darum, ob er nur in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird oder ob er für Mord verurteilt werden kann. Die Verhandlung wird Mittwochfrüh fortgesetzt.

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